2023-0632 Rahmenvereinbarung Fahrerlaubnisausbildung Feuerwehr Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0632
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenwall 85
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032838306
Fax: +49 2032834747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0632 Rahmenvereinbarung Fahrerlaubnisausbildung Feuerwehr Duisburg
Rahmenvereinbarung über die Fahrerlaubnisausbildung Klasse C bzw. C/CE in 2 Losen für die Freiwillige Feuerwehr Duisburg sowie auszubildende Notfallsanitäter
Los 1 (Fahrerlaubnisse für die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr)
Los 2 (Fahrerlaubnisse für auszubildende Notfallsanitäter)
Fahrerlaubnisse Klasse C/CE für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr
Feuerwehrschule der Feuerwehr Duisburg Rheindeichstraße 22 47198 Duisburg Grundsätzlicher Start- und Endpunkt der Fahrstunden ist die Feuerwehrschule.
Die praktische Fahrausbildung soll im Wesentlichen auf dem Duisburger Stadtgebiet erfolgen, da hier die entsprechende Ortskenntnis erworben wird.
Rahmenvereinbarung zur Fahrerlaubnisausbildung der Klasse C bzw. C/CE für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg
Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate vom 01.01.2026-31.12.2026
Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, ab 01.01.2026 - 31.12.2026.
Fahrerlaubnisse Klasse C für Auszubildende zum Notfallsanitäter
Feuerwehrschule der Feuerwehr Duisburg Rheindeichstraße 22 47198 Duisburg Grundsätzlicher Start- und Endpunkt der Fahrstunden ist die Feuerwehrschule.
Die praktische Fahrausbildung soll im Wesentlichen auf dem Duisburger Stadtgebiet erfolgen, da hier die entsprechende Ortskenntnis erworben wird.
Rahmenvereinbarung über die Fahrerlaubnisausbildung Klasse C für auszubildende Notfallsanitäter
Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate vom 01.01.2026-31.12.2026
Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, ab 01.01.2026 - 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Unterzeichnung Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei denen Sie die angebotene Leistung bereits innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben.
Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber an.
Der Anbieter muss die Richtlinie über die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln in der jeweils gültigen Fassung erfüllen sowie die Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vorauss. Mitte 4. Quartal 2026
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Wichtig ist das alle unter Teil 3 - Vordrucke geforderten Unterlagen auch mit dem Angebot eingereicht werden.
Bei Fragen bitte über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr Kontakt aufnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BRMLA2W
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.