Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 211.21.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haidekamp 73
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 209/1659-0
Fax: +49 209/1659-2299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hspv.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW
Der Auftraggeber bzw. Mieter ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern NRW (IM NRW), dieses vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen und diese vertreten durch ihren Präsidenten.
An der HSPV NRW werden an zehn Studienorten (Aachen, Bielefeld, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster und Mülheim an der Ruhr) rund 13.000 Studierende der Polizei, der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und der Rentenversicherung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet.
Mit derzeit rund 13.000 Studierenden an zehn Studienorten (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Münster, Mühlheim und Herne) ist die HSPV NRW die größte interne Fachhochschule der Länder in Deutschland. Knapp 300 hauptamtlich Lehrende und ca. 1.400 Lehrbeauftragte geben ihr Wissen und ihre Praxiserfahrungen an den Nachwuchs weiter.
Dabei werden sechs Bachelorstudiengänge angeboten: Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Polizeivollzugsdienst (B.A.), Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A.), Verwaltungsinformatik (B.A.) und Rentenversicherung (LL.B.). Des Weiteren bietet die HSPV NRW einen eigenen Masterstudiengang, den Master of Public Management (MPM), an.
Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) beabsichtigt die verschiedenen Studienorte der Verbundabteilung Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen (Gelsenkirchen, Herne, Dortmund und Hagen) zu einem Hochschulcampus inkl. Zentralverwaltung zusammenzufügen. Zu diesem Zweck soll ein neuer Gebäudekomplex angemietet und bis zum 01.06.2025 übergeben werden. Sofern Mietereinbauten jedoch vor Übergabe eingebracht werden können, kann der Übergabetermin auch erst zum 01.08.2025 stattfinden. Semesterbeginn ist der 01.09.2025. Ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Arbeiten in dem Gebäude möglich.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15, 20 oder 25 Jahren haben, jeweils mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern, sowie einer automatischen Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils 1 Jahr; die genaue Laufzeit ist Verhandlungsgegenstand. Zur Kalkulation des Erstangebotspreises ist eine Laufzeit von 15, 20 und 25 Jahren zugrunde zu legen (siehe Z. 6.1 der Bewerbungsbedingungen).
Die Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen der HSPV NRW genügen. Das Projekt kann dabei entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, durch Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse der HSPV NRW zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden.
Der Mieter beabsichtigt auf den Flächen eine moderne Arbeitswelt für seine Arbeitgeberattraktivität, Work-Life-Balance, Wissen und Lernen, Digitalisierung und Flexibilität, sowie mobilem Arbeiten, Multi Space Flächen zu realisieren. Hierfür wird er geeignete Ausstattung selbst beschaffen. Aufgrund des Verantwortungsbewusstseins im Themenbereich Nachhaltigkeit sowie der Reduzierung von Nebenkosten und der damit verbundenen Ressourcenschonung wird mindestens eine DNGB Gold oder eine gleichwertige Zertifizierung des Gebäudes vorausgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen für eine nachhaltige Immobilie vereinbart. Bei der Auswahl des Standortes sowie des Grundstückes ist der Campus-Charakter von äußerster Wichtigkeit. Die Hochschule soll sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine Begegnungsstätte mit Wohlfühlcharakter werden, in welcher sich sowohl Studierende als auch Lehrkräfte und Mitarbeiter gerne aufhalten.
Das vom IM NRW genehmigte Raumprogramm weist eine Programmfläche von ca. 19.106 m² aus, wovon 4.012 m² auf die Flächen der Zentralverwaltung mit Unterbringung der Hochschulleitung entfallen. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, Technischen Funktionsflächen etc. kann - entwurfsabhängig - von einer Bruttogrundfläche von ca. 30.570 m² ausgegangen werden. Etwa 8.060 m² der Programmfläche nehmen gleichförmige Kursräume (ca. 73 m² je Raum) ein. Weitere spezifische Arbeitsräume, Büros für Verwaltung und Dozenten sowie zentrale Flächen (u. a. Bibliothek, Foyer, Kantine etc.) komplettieren das Raumprogramm.
Da für die HSPV NRW der Zentralstandort von besonderer Bedeutung ist, wird sie nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie - als Bestandteil ihrer betrieblichen Ausstattung - über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die HSPV NRW zukünftig adäquat untergebracht werden kann.
Das mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisende Grundstück muss für die Auftragsausführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen und dementsprechend eingesetzt werden. Zudem ist eine Auswechslung des Grundstücks, die Benennung eines Ersatzgrundstücks o.ä. nach der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs ausgeschlossen. Stellt sich nach der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs heraus, dass das Grundstück dem betreffenden Bieter wider Erwarten doch nicht zur Verfügung stehen wird, so handelt es sich um einen nachträglich bekannt werdenden Eignungsmangel dieses Bieters, der zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Mietvertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Der Auftraggeber wird im Übrigen erst im Vergabeverfahren entscheiden, ob die feste Mietzeit 15, 20 oder 25 Jahre betragen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH2DZUM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.