Transport von Liegenschaftsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 6002529454-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Köln (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 2203-908-2921
Fax: +49 2203-908-086773099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Liegenschaftsmaterial
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 4 Jahren über Transporte von Liegenschaftsmaterial im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln
Köln, Düsseldorf, Hilden, Hürth, Erndtebrück
Die Leistung ist an Standorten in Köln, Düsseldorf, Hilden, Hürth sowie Erndtebrück zu erbingen. Details zum Leistungsumfang und Mengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034)
- zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags gültiger Nachweis über das Bestehen eines Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung, dass bei Zuschlag eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung: Personenschäden = 2.500.000 €, Sach- und Vermögensschäden =1.500.000 €
zum Angebotsschlusstermin:
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig,
- Eigenerklärung über vergabespezifische Sanktionen der EU-Kommission nach Art. 5k VO 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigung finden nur Angebote, die bis zum 11.10.2023 13:00 Uhr in elektronischer Form unter der Adresse http://www.evergabe-online.de/eingereicht werden.
Dem Angebot sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine EMail-Adresse anzugeben.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der geltenden Tarifverträge des einzuhalten.
Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde zum Nachweis der geforderten Teilnehmerqualifikationen einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit