Lichtbogenbasierter Metall-3D-Drucker Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Dilthey-Straße 2
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 231/755-2493
Fax: +49 231/755-5224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lichtbogenbasierter Metall-3D-Drucker
Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf eines lichtbogenbasierten Metall-3D-Druckers.
Technische Universität Dortmund Leonard-Euler-Str. 1 44227 Dortmund
Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf eines lichtbogenbasierten Metall-3D-Druckers inkl. Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Schulung. Die genauen Spezifikationen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gefertec GmbH
Postanschrift: Schwarze Pumpe Weg 16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1708420978
Internet-Adresse: http://www.gefertec.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5Y1BHHUNFJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.