Bewachungs,- Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6596 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs,- Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Arnsberg festgelegten Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW.
Stadt Bielefeld
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld betreibt im Auftrag und auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), in der ankommende Asylbewerber registriert werden. Die ZAB ist in einem Teil der ehemaligen Richmond-Kaserne, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld untergebracht. In dem denkmalgeschützten Gebäude wird eine erhebliche Bandbreite asyl- und ausländerrechtlicher Fragen bearbeitet. Die ZAB unterliegt wegen der sensiblen Thematik besonderen Sicherheitsanforderungen, die in und um das Gebäude herum berücksichtigt wurden.
Die Sicherheit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der sich dort meldenden und aufhaltenden Asylsuchenden und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet. Der Auftragnehmer wird zu diesem Zweck seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Hauptaufgabe des Auftragnehmers ist der Schutz der Erstaufnahmeeinrichtung, der dort Beschäftigten sowie der in der Erstaufnahmeeinrichtung sich meldenden und aufhaltenden Personen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen;
- Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
- Absicherung der störungsfreien Organisation der Erstaufnahmeeinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht
o während Neuankünften und Transfers
o ggf. während weiterer - von der Einrichtungsleitung zu benennender - Abläufe
- Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände;
- Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall;
- umgehende Information des Auftraggebers sowie weiteren vom Auftraggeber benannten Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen;
- Es sind mindestens 2 Kontrollgänge pro Dienstzeit unter Einbeziehung der Überprüfung der Umzäunung bzw. Umfriedung des Geländes durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle.
- ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder in sonstigen Notfällen ist umgehend die Polizei bzw. die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu alarmieren und einzuweisen. Um Mehrfachmeldungen zu vermeiden, wird die Polizei während der üblichen Büroarbeitszeiten nur durch die ZAB-Mitarbeiter in der Pforte informiert. Darüber hinaus leitet der Auftragnehmer die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein und übernimmt die Warnung der Anwesenden. Des Weiteren ist umgehend die Einrichtungsleitung bzw. eine andere vom Auftraggeber benannte Person zu informieren.
Der Auftragnehmer gewährleistet in der Erstaufnahmeeinrichtung die durchgängige Besetzung der Pforte während der Dienstzeit. Der Auftragnehmer sichert die Erstaufnahmeeinrichtung vor unbefugtem Zutritt.
Zu den Sicherheitsdienstleistungen an der Pforte/am Empfang gehören nach Maßgabe der Einrichtungsleitung insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Zugangs-/Eingangskontrolle; Überprüfung der Zugangsberechtigung und ggf. Zutrittsverwehrung
2. Empfangnahme der in der ZAB ankommenden Asylsuchenden
3. Bedienung der Telefonzentrale der Erstaufnahmeeinrichtung
4. Entgegennahme der Post und Weiterleitung an die Einrichtungsleitung nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
5. Kontaktstelle für den Bereitschaftsdienst der ZAB
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen siehe § 17 VOL/B
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige Auftragnehmer einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim Auftraggeber stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohnes und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der vorgelegten Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrages bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtigt werden.
Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.
Kommt eine Einigung über ein neues Entgelt nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt das bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Entgelt.
Das Recht zur Kündigung nach dem vorherigen Absatz ist im ersten Vertragsjahr ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt entsprechend bei Lohnsenkungen bzw. Senkung der Sozialaufwendungen. In diesem Fall kann der Antrag auch vom Auftraggeber gestellt werden.
Vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den voraussichtlich zum Zuschlag vorgesehenen Bieter auf, innerhalb von 5 Werktagen die Namen der Beschäftigten schriftlich mitzuteilen, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden sollen.
Gleichzeitig übermittelt der vorgesehene Auftragnehmer dem Auftraggeber für das eingeplante Personal jeweils die u. a. Unterlagen mittels der Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform, sofern sie nicht bereits dem Angebot beigefügt waren.
(1) die Personaldaten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten);
(2) ein Kurzprofil (1 DIN A4-Seite pro Person) über den beruflichen Werdegang und die persönliche Qualifikation
(3) Kopien des erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate bei Abgabe);
(4) Kopien der Ausbildungsnachweise (IHK-Nachweise, Nachweise über evtl. geforderte Zusatzqualifikation, etc.);
(5) Computerschriftlich ausgefüllte und mit dem Stempel des Arbeitgebers versehene Einverständniserklärung der jeweiligen Personen, dass eine Unbedenklichkeitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird;
(6) Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes
(7) eine Eigenerklärung der jeweiligen Personen, dass keine für die Tätigkeit relevan-ten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs-, Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder strafgerichtliches Verfahren anhängig ist.
Eine endgültige Auftragserteilung kann erst nach Vorlage und Prüfung aller zuvor genannten Nachweise erfolgen. Bei Nichtvorlage wird das Angebot ausgeschlossen und der AG teilt dem nächstwirtschaftlichsten Bieter mit, dass dieser zum Zuschlag vorgesehen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZL6EL
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165