IHK Nordschwarzwald - Neubau Bildungszentrum Nagold: Gewerk Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1711_VE11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr. Brandenburgstraße 6
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Nordschwarzwald - Neubau Bildungszentrum Nagold: Gewerk Sanitär
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Gewerks "Sanitär" im Rahmen des Projekts "Neubau Bildungszentrum Nagold" der IHK Nordschwarzwald
72202 Nagold
Gegenstand des Vergabeverfahren sind Bauarbeiten im Gewerk "Sanitär" im Rahmen des Nebauvorhabens "IHK Bildungszentrum Nagold".
Die IHK Nordschwarzwald plant den Neubau eines Bildungszentrums für Erwachsene auf dem Grundstück mit den Flurstücken 3733/3 und 3733/4 sowie 3736/1 im Bereich der Straßenkreuzungen Calwer Straße/ Lange Straße/ Emminger Straße in 72202 Nagold.
Das Grundstück befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Nagold in einem Gebiet mit gemischter, lockerer Bebauung. Die angrenzende Nutzung ist ebenso gemischt, vorwiegend Wohnnutzung.
Das Grundstück wird nach Osten hin durch die Calwer Straße begrenzt, nach Süden durch die Lange Straße und nach Westen durch die Emminger Straße. Im Norden grenzt direkt ein Grundstück mit Wohnbebauung an. Das Grundstück fällt von Süd-Oste nach Nord-Westen um ca. 4,5m ab.
Der Baukörper gliedert sich in drei Einzelkörper ähnlicher Grundfläche, die versetzt zueinander auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen. Der mittlere der drei Baukörper ist um ein Geschoss höher als die beiden anderen Baukörper.
Grundflächen:
UG/TG: ca. 1.650m²
EG bis 2.OG: je ca. 850m²
3.OG: ca. 290m²
Brutto-Rauminhalt: ca. 12.000m³
Abmessungen:
Länge der gemeinsamen Tiefgarage: ca: 56m, Breite der Tiefgarage ca. 34m.
Abmessung des Baukörpers der drei Einzelbaukörper: ca. 43x33m.
Abmessung der Einzelbaukörper: je ca. 17x17m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind entsprechend dem "KEV 179 AngErg Eignung" folgende Angaben in Bezug auf
Ausschlussgründe zu machen:
(1) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber.
(2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen: Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6VE9
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.