Anmietung von versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2104991248
Fax: +49 2104994248
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlagen
Anmietung von versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlagen
Geschwindigkeitsmessanlage für zwei Fahrtrichtungen
Diverse Messtandorte im gesamten Kreisgebiet Details zu den Standorten siehe Vergabeunterlagen 40822 Mettmann
Anmietung von versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlagen in 2 Losen:
Los 1:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in zwei Fahrtrichtungen zu erfassen. Sollte das Messgerät hierzu technisch nicht in der Lage sein, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten eine weitere Geschwindigkeitsmessanlage zu stellen, inklusive Durchführung von Standortwechseln - Details siehe Vergabeunterlagen. (Mietzeit 12 Monate)
Los 2:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen, inklusive Durchführung von Standortwechseln - Details siehe Vergabeunterlagen. (Mietzeit 12 Monate)
Geschwindigkeitsmessanlage für eine Fahrtrichtung
Diverse Messtandorte im gesamten Kreisgebiet Details zu den Standorten siehe Vergabeunterlagen 40822 Mettmann
Anmietung von versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlagen in 2 Losen:
Los 1:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in zwei Fahrtrichtungen zu erfassen. Sollte das Messgerät hierzu technisch nicht in der Lage sein, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten eine weitere Geschwindigkeitsmessanlage zu stellen, inklusive Durchführung von Standortwechseln - Details siehe Vergabeunterlagen. (Mietzeit 12 Monate)
Los 2:
Eine Geschwindigkeitsmessanlage, die technisch geeignet ist, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus dem Fahrzeuganhänger heraus die Geschwindigkeit ab 20 km/h aller Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen, inklusive Durchführung von Standortwechseln - Details siehe Vergabeunterlagen. (Mietzeit 12 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es gibt nur 2 Unternehmen die technisch in der Lage sind, die geforderte Leistung zu erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Strraße, 202
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VETRO Verkehrselektronik GmbH
Postanschrift: Erwin-Fischer-Str. 95
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1B6TPDW6
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.