2022_EATA_Ellwangen_Bodenbelagsarbeiten II - Bauteil A+B Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_1.55
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstraße 4
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ellwangen.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
2022_EATA_Ellwangen_Bodenbelagsarbeiten II - Bauteil A+B
Bodenbelagsarbeiten II - Bauteil A+B
Reinhardtstraße 24, 73479 Ellwangen (Jagst)
ELT-Bodenheizungen 36 St.,
Linoleumbeläge 3.050 m²,
Industrieparkett 225 m²,
Bodenbeschichtungen 550 m²,
Sockelarbeiten 3.100 m
EFRE-Zuschuss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2022_EATA_Ellwangen_Bodenbelagsarbeiten II - Bauteil A+B
Postanschrift: Industriestr. 10
Ort: Tannhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73497
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Schloßplatz 1-3
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reinhardtstraße 24, 73479 Ellwangen (Jagst)
ELT-Bodenheizungen 36 St., Linoleumbeläge 3.050 m², Industrieparkett 225 m², Bodenbeschichtungen 550 m², Sockelarbeiten 3.100 m
Postanschrift: Industriestr. 10
Ort: Tannhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73497
Land: Deutschland
Es musste Änderungen an den Raumthermostaten sowie dem Bodenbelag in der Gemeinschaftsküche vorgenommen werden. Zudem waren ein Ausgleich der Estrich-Fläche sowie der Einbau eines Verbundestrichs aufgrund der vorgefundenen Bestandssituation notwendig. Auch wurde ein Wandschutz sowie ein Schnittschutz ergänzt.
Eine vorherige Änderung über reine Massenmehrungen fand bereits statt, jedoch unterhalb der Bagatellgrenze.
Bei allen hier aufgeführten Leistungen, handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die aufgrund der angetroffenen Umbausituation im Bestand vor Vergabe nicht erkennbar waren. Die Durchführung der zusätzlichen Arbeiten hängt sehr eng mit der Durchführung des Hauptauftrags zusammen, ein Wechsel des Auftragnehmers wäre daher mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Nachträge waren vor Vergabe nicht erkennbar, da ein Umbau im Bestand immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Die Nachträge fallen unter § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B.