Dachabdichtung / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 341.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jochen Baudrexl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtung / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH, beabsichtigt auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Die Dachflächen bestehen sowohl aus Stahlbeton (Ortbeton bauseits) als auch in Teilen (im Bereich der Badehallen) aus zu errichtenden Holzleimbinderdachkonstruktion mit jeweiliger Dachschalung. Es gilt die Dachabdichtung der gesamten Dachflächen des Hallenbades sowie der Nebengebäude herzustellen. In die Leistung ist ebenfalls die Abdichtung von Bodenflächen im Innenbereich von Gebäuden in nichtunterkellerten Bereichen inbegriffen. Die Dächer sind zum Teil als Schwarzdach und als extensives Gründach auszubilden.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
ca.3.550 m² Dachfläche davon 1.550 m² Untergrund OSB und 2.000 m² Stahlbeton
ca. 700 m² extensives Gründach
ca. 1.300 m² Schwarzdach
ca. 450 m Seilsicherungssystem
10 Lichtkuppeln in unterschiedlichen Abmessungen (1,25 x 1,25m; 2,50 x 1,80m; 1,80 x 1,80m)
ca. 550 m Flachdachabschlussprofil
Ca. 600 m² Sohlplattenabklebung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift: Dieselstraße, 3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 238140913
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626VMY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-4110
Fax: +49 251-411-2165
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.