Rahmenvertrag IBM-AREMA Lizenzen und Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-250-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IBM-AREMA Lizenzen und Wartung
Der WDR hat seit 2013 mit der Zentralen Austauschplattform (ZAP) ein System für die file-basierte Vernetzung der Fernsehproduktion aufgebaut. Hierzu wurde in den vergangenen Jahren ein technisches Modell umgesetzt, welches als zentrales Essenz-Management-System IBM AREMA einsetzt.
Heute sind die Standorte Köln, das Funkhaus Düsseldorf sowie die 10 Regionalstudios mit dem AREMA-System vernetzt. Mit Hilfe von AREMA werden Medien und Metadaten zwischen den verschiedenen Produktionsplattformen automatisiert ausgetauscht und Drittsystemen zur Verfügung gestellt. Dies geschieht mit Hilfe sogenannter Agenten, die Schnitt-stellen und Funktionen rund um die Essenzverwaltung zur Verfügung stellen.
Zur funktionalen und mengenmäßigen Erweiterung wurde im Jahr 2019 eine Lizenz-Flatrate beschafft, welche einen flexiblen Einsatz und die unlimitierte Skalierung auf bereits lizensierten Basis-Servern erlaubt.
Für Wartungsleistungen soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen werden.
Etwaige funktionale Erweiterungen sowie eine Skalierung der Systeme soll über einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgedeckt werden.
Über diesen Rahmenvertrag sollen ggf. erforderliche zusätzliche Server-Basis-Lizenzen als auch Lizenzen für Erweiterungen, Agenten, Schnittstellen, Package-Lizenz etc. beschafft werden können sowie Basis 3rd Level Support und Upgrade-Protection/Subscription. Der Rahmenvertrag soll die in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Regelungen beinhalten, welche u. a. die Wartungskosten für zusätzliche Lizenzen begrenzen.
Der WDR hat seit 2013 mit der Zentralen Austauschplattform (ZAP) ein System für die file-basierte Vernetzung der Fernsehproduktion aufgebaut. Hierzu wurde in den vergangenen Jahren ein technisches Modell umgesetzt, welches als zentrales Essenz-Management-System IBM AREMA einsetzt.
Heute sind die Standorte Köln, das Funkhaus Düsseldorf sowie die 10 Regionalstudios mit dem AREMA-System vernetzt. Mit Hilfe von AREMA werden Medien und Metadaten zwischen den verschiedenen Produktionsplattformen automatisiert ausgetauscht und Drittsystemen zur Verfügung gestellt. Dies geschieht mit Hilfe sogenannter Agenten, die Schnitt-stellen und Funktionen rund um die Essenzverwaltung zur Verfügung stellen.
Zur funktionalen und mengenmäßigen Erweiterung wurde im Jahr 2019 eine Lizenz-Flatrate beschafft, welche einen flexiblen Einsatz und die unlimitierte Skalierung auf bereits lizensierten Basis-Servern erlaubt.
Für Wartungsleistungen soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen werden.
Etwaige funktionale Erweiterungen sowie eine Skalierung der Systeme soll über einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgedeckt werden.
Über diesen Rahmenvertrag sollen ggf. erforderliche zusätzliche Server-Basis-Lizenzen als auch Lizenzen für Erweiterungen, Agenten, Schnittstellen, Package-Lizenz etc. beschafft werden können sowie Basis 3rd Level Support und Upgrade-Protection/Subscription. Der Rahmenvertrag soll die in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Regelungen beinhalten, welche u. a. die Wartungskosten für zusätzliche Lizenzen begrenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
IBM-AREMA-Lizenzen und Wartung werden außerhalb ausgewählter Generalunternehmerprojekten mit signifikanten eigenen Wertschöpfungsanteilen eines Generalunternehmers nur direkt von IBM angeboten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag IBM-AREMA Lizenzen und Wartung
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6VR8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland