Wärmeversorgungsanlagen, 3 Bauabschnitte Referenznummer der Bekanntmachung: 4200_EU_230223
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 4200_EU_230223
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen, 3 Bauabschnitte
- 3 St Demontage Guss-Heizkessel
- 1.800 m Demontage Schwarzrohr
- 175 St Demontage Gussradiatoren
- 1 St Split-Wärmepumpe 156 kW
- 2 St Gas-Brennwertkessel 315 kW
- 1 St Abgasrohr Edelstahl DN 300
- 1 St Pufferspeicher als Verteilzentrum ca. 2800l
- 9 St Pumpengruppen
- 850 m Schwarzrohr DN 15-DN40 - 2.750 m Heizungs-Edelstahl-Systemrohr von DN 12-DN 65
- 195 St. Heizkörper - 3.600 m Wärmedämmung Heizungsrohrleitungen - 330 St Brandschottungen aus Steinwolle
- 3 St Schaltschrankfeld b=1000 mm m. Automationseinr. für Gebäudeautomation Heizung
- 450 St Managementfunktionen - 250 St Bedienfunktionen
- 14 St Ansteuerung Aktoren - 35 St Einbindung Sensoren
* Handwerkskarte als Installatteur/Heizungsbauer o.glw.
* 3 Bauabschnitte:
Ostflügel: KW22/2023 - KW 10/2024
Westflügel: KW24/2024 - KW13/2025
Nordflügel: KW26/2025 - KW19/2026
s. II 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: