Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0639
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-8928782
Fax: +49 211-8929443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beinhaltet eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, darauf aufbauend die Entwicklung von Zielszenarien und einer Gesamtstrategie, die durch die Identifizierung von Fokusgebieten sowie die Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen untermauert wird, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 möglichst energieeffizient zu erreichen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG und alle weiteren relevanten Akteure sind über den gesamten Prozess hinweg aktiv zu beteiligen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist neben der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans die Entwicklung einer Fortschreibungs- und Verstetigungsstrategie mit Controlling-Konzept, die Durchführung von Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie allgemeine organisatorische Aufgaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage ZV2 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in
den, zur Herstellung ausreichenden Wettbewerbs, letzten 5 abgschlossenen Geschäftsjahren in einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Angabe des Auftragswerts,
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung,
Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
Folgende Mindestanforderungen werden an die Referenzen gestellt:
- Jeweils mindestens drei fachliche Referenzen zur Erstellung von Wärme- oder Energieplänen oder vergleichbarer strategischer Konzepte für Städte mit einer
mit Düsseldorf vergleichbaren oder höheren Einwohnerzahl oder auf höherer Ebene (z.B. Bundesländer)
sowie
- Jeweils mindestens 3 Referenzen über die Erfahrungen der Konzeptionierung, Planung, Moderation und Nachbereitung von Akteurs-Beteiligungsprozessen.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin,
den Inhaber und der Führungskräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Darlegung der personellen Kapazitäten zur Durchführung des Auftrags, Benennung von Projektleitung, Projektteam und deren Vertretungen sowie Nachweis der
persönlichen, fachlichen Qualifikation von Projektleitung und Projektteam sowie deren Vertretungen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren inklusive der Zahl der Führungskräfte.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Durchführung von Verhandlungen auf ein indikatives Angebot zu erteilen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.