Neubau 4. Reinigungssstufe Klärwerk AHW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruchwiesen 1
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Haegler (Klotz und Partner GmbH)
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahw-wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 4. Reinigungssstufe Klärwerk AHW
Die Verbandkläranlage Wiesloch wird vom Abwasser- und Jochwasserschutzverband Wiesloch betrieben. Sie hat eine Ausbaugröße von 220.000 EW bei rund 53.000 natürlichen Einwohnern und zählt damit zur Größenklasse 5. Das Einzugsgebiet wird im Mischsystem entwässert. Die Kläranlage leitet das mechanisch-biologisch gereinigte Abwasser in den Leimbach ein.
Gemäß einer gewässerökologischen Untersuchung im Jahr 2019 wird der Leimbach unter den baden-württembergischen Gewässern als überdurchschnittlich stark mit Spurenstoffen belastet eingestuft. Die VKA Wiesloch zeichnet sich durch mäßig gute Ablaufwerte für die herkömmlichen Abwasserparameter aus und trägt einen deutlichen Anteil an der Spurenstoffbelastung des Leimbachs. Eine Behandlung des Abwassers durch eine weitergehende Reinigungsstufe ist daher empfehlenswert.
Im Jahr 2020 wurde daher eine Variantenuntersuchung zur Spurenstoffeliminationsstufe auf der VKA Wiesloch erstellt. Als Ergebnis der Variantenuntersuchung wurde auf Basis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung empfohlen, die Eignung des neuartigen Verfahrens mit Direktdosierung von Pulveraktivkohle in Kontaktreaktoren vor einer Tuchfiltration zu untersuchen. Diese Untersuchungen hierzu wurden im Jahr 2022 abgeschlossen und die Maßnahme soll nun geplant und umgesetzt werden.
Der zugehörige Untersuchungsbericht wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
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Planungsbeginn: Im Anschluss an das Verfahren, Fertigstellung Entwurfsplanung Juli 2024
Baubeginn: Herbst 2025
Baukosten: ca. 9,0 Mio. € netto (KG200 - 700)
69168 Wiesloch
Fachplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021,Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen;
Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6 + besondere Leistungen;
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 (Maschinentechnik, Elektrotechnik, Verfahrens- und Prozesstechnik), Leistungsphasen 1-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau 4. Reinigungssstufe Klärwerk AHW
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Merklingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.