Vergabe Hybridpost Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-99
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Hybridpost
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Kreis Unna
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Es besteht für den Auftraggeber zweimalig die Option, den Vertrag jeweils bis zum 01.09. des Jahres, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2027 (jeweils vorläufig).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage "10 - VgV-ANG - Angebotsschreiben" befinden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- PQ: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
- Bietergemeinschaft: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
- Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für diese Kapazitäten benötigt werden (Nachunternehmer).
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Angebot abzugeben:
- Eigenerklärung, dass eine Postlizenz gem. § 6 PostG vorliegt (soweit lizenzpflichtiger Leistungsbereich abgedeckt wird) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 ff GWB,
- Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (§ 125 GWB abzugeben, sofern einschlägig).
- Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2019-2021 bewertet werden und anzugeben sind.
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. den, in den Mindestanforderungen genannter Spezifikationen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft nachzuweisen oder aber in Form einer Projektversicherung.
Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung:
-mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
-mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Auftraggeber bittet, von einer Einreichung einer Versicherungspolice/Versicherungsschein abzusehen.
- Geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit folgenden Angaben:
-Bezeichnung des Projektes,
-Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen)
-Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon des Referenzgebers)
-Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
-Projektgröße (Auftragswert)
Die Referenzabfrage bezieht sich auf folgende Teilleistungen:
- Elektronischer Empfang beim Auftraggeber
- Druckleistung, Kuvertieren und Frankieren
- Physische Zustellung, Beförderung nach § 4 Nr. 3 PostG
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Maßgeblicher Anknüpfungszeitpunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen können auch taugliche Referenzen darstellen, soweit dies mind. 12 Monate bereits angedauert haben. Hierbei gilt zu beachten, dass die 12 Monate im 3-Jahres-Korridor liegen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 3 wertbare Referenz je Unterkriterium vorgelegt werden müssen:
o Elektronischer Empfang von Ausgangspost
o Drucken, Kuvertieren und Frankieren von Ausgangspost
o Physische Zustellung von Ausgangspost, Beförderung nach § 4 Nr. 3 PostG
- ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV): Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber ist der/die Nachunternehmen namentlich zu benennen. Diese werden sodann auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie auf ihre Eignung geprüft. Hierbei sind auf gesonderte Anforderung für die Nachunternehmen folgende Eigenerklärung einzureichen:
- Postlizenz (falls erforderlich)
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 GWB sowie ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Referenzen, für den Bereich der als Nachunternehmer übernommen wird
Die für die Bieter geltenden Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer nicht.
- Ggf. Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz (auf ges. Aufforderung durch den AG)
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. Anlage "9-VgV-ANG- BVB_TariftreueMindestentlohnung").
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch, online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DLUN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.