Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen der Gemeinde Korb Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
Ort: Korb
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71404
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7151933428
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen der Gemeinde Korb
Standardisierung und Beschaffung von Gebäudereinigungsdienstleistungen und Glasreinigungsleistungen
Los1 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Information zum Los (u.a. Objektinfos mit Fläche, Bodenbelag, etc.) sind in der Preiskalkulation ersichtlich
Los2 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Information zum Los (u.a. Objektinfos mit Fläche, Bodenbelag, etc.) sind in der Preiskalkulation ersichtlich
Los3 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Information zum Los (u.a. Objektinfos mit Fläche, Bodenbelag, etc.) sind in der Preiskalkulation ersichtlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los1 Unterhaltsreinigung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los2 Unterhaltsreinigung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los3 Glasreinigung
Ort: Korb
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71404
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.