IVKS-Rahmenvertrag 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0052-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
IVKS-Rahmenvertrag 2023
Abschluss eines Rahmenvertrages über externe Dienstleistungen im Bereich IVKS bei der Stadt Köln
50668 Köln Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages über externe Dienstleistungen im Bereich IVKS bei der Stadt Köln für 12 Monate. Die Mindestabnahmemenge beträgt 400 Personentage und die Maximalabnahmemenge beträgt 990 Personentage.
Option auf eine Laufzeitverlängerung um bis zu 12 Monate. Die Option auf Verlängerung wird einseitig durch die Stadt Köln in Anspruch genommen und dem Auftragnehmer mindestens 8 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit mitgeteilt.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben für Leistungen
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monate oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
-- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
-- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
-- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- Das Unternehmen befindet sich nicht in der Liquidation
- Es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit der Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben für Leistungen abgegeben.
• Eigenerklärung RUS-Sanktionen Artikel 5k
• Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist und aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen berechtigt ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
• Nachweis einer Industriehaftpflichtversicherung
Das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Industriehaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500.000,- Euro je Schadensfall, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein; aus ihr muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Dienstvertrages aufrechterhalten
• Aktuelle Bankerklärung;
Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
• Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
• Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens (Rating/Grading) durch eine Wirtschaftsauskunftei (zum Beispiel Hermes, Creditreform oder vergleichbare Anbieter). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Sollte der Bieter keine Bonitätseinstufung einer europäischen Wirtschaftsauskunftei beibringen können, hat er einen vergleichbaren Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung zur Bonität einzureichen.
• Nachweise für drei Referenzprojekte (siehe "Anlage 11 - A_Muster Referenzprojekt - Benutzerbetreuung"): jede Referenz mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und einer Betreuung von mindestens 1.000 Arbeitsplätzen
• Ausgefüllte Rollenprofile (siehe Anlage 12 - A_Rollenanforderungsprofil- Benutzerbetreuung) ; mindestens 6 Profile
• Zeugnisse/Nachweise für die abgeschlossene Berufsausbildung der angebotenen Profile (siehe "Anlage 03 - A_Checkliste Eignung")
• Schulungs- oder sonstige Nachweise/Zertifikate bezüglich der fachbezogenen Aus- und Fortbildung der angebotenen Profile (siehe "Anlage 03 - A_Checkliste Eignung" )
• Schulungs- oder sonstige Nachweise/Zertifikate bezüglich der fachlichen Kenntnisse der angebotenen Profile (siehe "Anlage 03 - A_Checkliste Eignung" )
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html