Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-WEF-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Krafft-Platz 8
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 03: Betonbauweisen
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.09.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 30.09.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Schichten ohne Bindemittel
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Schichten ohne Bindemittel.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Betonbauweisen
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Betonbauweisen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Asphaltbauweisen
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Asphaltbauweisen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Längsebenheitsmessung
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Längsebenheitsmessung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Griffigkeitsmessung
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Griffigkeitsmessung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Umweltanalytik
Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Kontrollprüfungen und / oder Labordienstleistungen in Bezug auf Umweltanalytik.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen / Zertifizierungen / Nachweise und Eigenerklärungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Kurzvorstellung des Antragstellers
Das antragstellende Prüfinstitut / Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:
Kurze Beschreibung des Prüflabors / Unternehmens
Schwerpunkte des Prüflabors / Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen
Es ist ein(e) Ansprechpartner*in für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen.
Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX.2 des Zulassungsformulars zu nutzen. dieses Zulassungsformulars zu verwenden!
Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen.
Die Abgabe der vorstehend geforderten Angaben sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Prüfinstitut / Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung.
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(1) Mindestanforderungen in Bezug auf die aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen / Zertifizierungen / Nachweise und Eigenerklärungen:
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Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
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Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra 15),
in dem Fachgebiet A und Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
ODER
in dem Fachgebiet H und Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
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Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra 15) in dem Fachgebiet I.
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Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung wie folgt:
- für die Zulassung im Teilleistungsbereich 03.01 (vgl. Pos. 03.01. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung): Anerkennung nach RAP Stra im Fachgebiet H
- für die Zulassung im Teilleistungsbereich 03.02 (vgl. Pos. 03.02. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung): Anerkennung nach RAP Stra im Fachgebiet E.
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Leistungsbereich 04:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra 15) in dem Fachgebiet G.
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Leistungsbereich 05:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra 15) entweder in dem Fachgebiet BB UND in dem Fachgebiet BE.
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Leistungsbereich 06:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung wie folgt:
- für die Zulassung im Teilleistungsbereich 06.01 (vgl. Pos. 06.01. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung):Nachweis der Kalibrierung eines Planographen nach TP Eben, Teil Berührende Messung (Vorlage des aktuellen Kalibrierberichts)
- für die Zulassung im Teilleistungsbereich 06.02 (vgl. Pos. 06.02. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung): Nachweis der Zeitbefristete Betriebszulassung der BASt nach TP Eben, Teil Berührungslose Messung (Vorlage des aktuellen Kalibrierberichts).
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Leistungsbereich 07:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung wie folgt:
- für die Zulassung im Teilleistungsbereich 07.01 (vgl. Pos. 07.01. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung): gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM (TP Griff-StB (SKM))
-für die Zulassung im Teilleistungsbereich 07.02 (vgl. Pos. 07.02. des Anhang A zur Leistungsbeschreibung): gemäß Richtlinien für die Durchführung von kombinierten Griffigkeitsmessungen SRT (TP Griff-StB (SRT).).
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Leistungsbereich 08:
Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 und dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.
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(2) Die Kurzvorstellung gemäß III.1.3 (2) ist ein Mindeststandard. Für die inhaltlichen Anforderungen siehe dort.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat.. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
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Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30403680800
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de