Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Glaß
E-Mail:
Telefon: +49 711-89686-3305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal für den Zeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis mindestens zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2024. Die unter Ziffer I.1) und VI.3) genannten Auftraggeber beabsichtigen, die Verkehrsleistungen im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal im Wege einer weiteren Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 i.d.F der Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 für eine Dauer von mindestens 6 Monaten zu vergeben. Soweit erforderlich, werden die Auftraggeber die Notmaßnahme erneuern. Im Anschluss sollen die Verkehrsleistungen im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden.
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal für den Zeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis mindestens zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2024 für eine Dauer von mindestens 6 Monaten. Soweit erforderlich, werden die Auftraggeber die Notmaßnahme verlängern. Die Verkehrsleistungen haben einen Leistungsumfang von rund 8,5 Mio. Zugkm pro Fahrplanjahr.
Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragserteilung dieser Verkehrsdienstleistungen dar. Die Auftraggeber werden den Vertrag erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB abschließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der derzeit laufende Verkehrsvertrag "Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal " (Notmaßnahme nach der Abellio-Insolvenz) endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Bereits 2022 veröffentlichten die Auftraggeber ein wettbewerbliches Vergabeverfahren "Netz 35 Stuttgart - Bodensee (Lose 1 - 3)" für den Betrieb in Los 3 ab dem internationalen Fahrplanwechsel 12/2023 (Bekanntmachung 2022/S 200-569436). Im laufenden Verhandlungsverfahren haben die teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Bezug auf die Leistungen der Notmaßnahme mitgeteilt, dass sie eine Betriebsaufnahme bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 inklusive Planung und vorbereitender Tätigkeiten zeitlich für nicht umsetzbar halten. Die EVU haben plausibel dargelegt, dass sowohl die Angebotsfrist als auch die Betriebsaufnahme im Los 3 deutlich nach hinten zu verschieben sind. Es besteht daher die unmittelbare Gefahr, dass die EVU keine Angebote abgeben und ab Dezember 2023 eine Unterbrechung der Verkehrsdienstleistungen droht. Um einen ausreichenden und kontinuierlichen SPNV ohne Betriebsunterbrechung im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal sicherzustellen, ist daher eine weitere Notmaßnahme für den Zeitraum ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis mindestens zum Fahrplanwechsel im Juni 2024 notwendig. Diese soll erneut an den derzeitigen Betreiber, die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (ehem. Abellio Rail Baden-Württemberg), vergeben werden. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr des Eintretens einer Unterbrechung des Verkehrs ist die weitere Notmaßnahme nach § 131 Abs. 2 S. 2 GWB i.V.m. Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 i.d.F der Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 zulässig.
Das laufende Vergabeverfahren „Netz 35 Stuttgart - Bodensee (Lose 1 - 3)“ soll parallel weitergeführt werden und ausschließlich hinsichtlich des Zeitpunktes der Betriebsaufnahme (Juni 2024 statt Dezember 2023) im Los 3 angepasst werden. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Änderungsbekanntmachung veröffentlicht werden. Soweit erforderlich, werden die Auftraggeber die Notmaßnahme erneuern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz, Netz 1 Los 1 Neckartal
Postanschrift: Presselstraße 10
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftragsvergabe erfolgt gemeinsam mit: SFBW Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR), Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart.
2. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 38 VgV i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung handelt.
3. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung über die Vergabe abgestellt. Die Entscheidung wurde am 18.08.2023 getroffen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985