Nordtangente Achern – Straßen- und Brückenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Nordtangente Achern – Straßen- und Brückenplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Illenauer Allee 70
Ort: Achern
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77855
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 78416421319
Fax: +49 78416423280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.achern.de/de/Rathaus/Stadtverwaltung
Postanschrift: Mageburger Straße 29
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711986910420
Fax: +49 0000000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.et-ertel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nordtangente Achern – Straßen- und Brückenplanung
Vergabe der Ingenieurleistungen zum Bau der Nordtangente Achern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Sasbach, die Stadt Achern und der Ortenaukreis verfolgen gemeinsam den Bau der Nordtangente, die in erster Linie eine durchgängige Verbindung von der Bundesautobahn A5, Autobahnanschlussstelle Achern, über die Landesstraße 87 und die Infrastrukturstraße mit Anschluss an die Bundesstraße B3 bis zur Kreisstraße 5308 herstellen soll. Die Nordtangente ist für die Erschließung des neuen Kreiskrankenhauses Achern Projekt essentiell. Diese Verbindungsstraße bietet wichtige städtebauliche Optionen für die beiden Kommunen und erfüllt umfangreiche Funktionen vor allem auch für den überörtlichen Verkehr. Bei den angestrebten kommunalen städtebaulichen Entwicklungsoptionen handelt es sich u. a. um die Anbindung des Industriegebietes Sasbach-West, die verkehrstechnische Anbindung der beabsichtigten Wohngebiete Waldfeld III und Kältebächel in Sasbach, die Anbindung des neuen Ortenau Klinikums Achern, insbesondere aber auch die Entlastung der Acherner Innenstadt vom Durchgangsverkehr und den Ausbau der Rad- und Fußgängerverkehrsverbindungen bis hin zu einer möglichen Radschnellwegverbindung zwischen Offenburg und Bühl.
Dazu haben der Ortenaukreis, die Stadt Achern und die Gemeinde Sasbach eine interkommunale Vereinbarung als Grundlage für ein möglichst einfaches und rechtssicheres Planen und Bauen der geplanten Verbindungsstraße abgeschlossen. Um dies zu gewährleisten, stellt die Stadt Achern -ersetzend für eine Planfeststellung - den Bebauungsplan „Nordtangente“ auf. Da Teilbereiche der Trasse auf Gemarkung Sasbach liegen, wurde in der Vereinbarung auch die Planungshoheit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB von der Gemeinde Sasbach auf die Stadt Achern übertragen. Des Weiteren wurde zur Optimierung des interkommunalen Abstimmungsprozesses die Bildung eines gemeinsamen „Projektausschuss Tangente“ beschlossen.
Das Planungsgebiet bzw. die Trasse der Nordtangente liegt zwischen den Ortslagen Sasbach und Achern. Die Gesamtlänge der Nordtangente beträgt ca. 1,9 km. Die Plantrasse wird gekreuzt von mehreren vorhandenen Verkehrswegen (L 87, B3, Berliner Straße / Waldfeldstraße), an welche die neue Straße auch angebunden werden soll. Außerdem quert die neue Plantrasse die Rheintalbahn. Die Planflächen sind fast ausnahmslos landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die Anmeldung zur Programmaufnahme nach LGVFG erfolgt durch den Auftraggeber im Oktober 2023. Die dafür erforderlichen Unterlagen wurden im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes „Nordtangente“ erstellt. Nach der Aufnahme in das LGVFG-Förderprogramm ist der eigentliche Förderantrag zu stellen. Grundlage dafür sind die Vorplanung und der Entwurf des Bauwerkes. Diese sind ebenfalls Grundlage für die sehr zeitaufwändigen erforderlichen Abstimmungen und den Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung, der Baudurchführungsvereinbarung und der Betriebs- und Bauanweisung mit der DB AG und für die Genehmigung der Planung durch das Eisenbahnbundesamt.
Projektbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung zum 8. Januar 2024.
Im Mai 2025 soll die Bauausführung ausgeschrieben werden und im Januar 2026 der Baubeginn sein, so dass nach einer grob geschätzten Bauzeit von circa 22 Monaten, das Kreuzungsbauwerk Ende 2027 zeitgleich mit der avisierten Eröffnung des neuen Klinikums in Betrieb genommen werden kann. Parallel zum Bau der Querung wird der Straßenbau durchgeführt. Die funktionsfähige Fertigstellung von Straße und Brücke muss bis Ende 2027 erfolgen.
Folgende Ingenieurleistungen sollen erbracht werden:
• Objektplanung Anlagen des Straßenverkehrs, HOAI Teil 3, Abschnitt 4, Lph 5-9
• Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke B3 / Bahntrasse und Brücke Fuchsgraben, HOAI Teil 3, Abschnitt 3, Lph 1-9
• Tragwerksplanungen Brücke B3 / Bahntrasse und Brücke Fuchsgraben, HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph 2-6
• Objektplanung Ingenieurbauwerk Lärmschutzanlagen, HOAI Teil 3, Abschnitt 3, Lph 1-9
• Tragwerksplanung Lärmschutzanlagen, HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph 2-6
• Örtliche Bauüberwachung zu den Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
• Besondere Leistungen zu Abstimmung mit DB AG und Eisenbahnbundesamt
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
Auswahlkriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmebedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter https://deutsche-evergabe.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/ Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Ob fehlende Angaben/ Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.