Stadt Spenge, Beschaffung von zwei Stück Hilfeleistungslöschfahrzeugen 20 (HLF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-SP 2/2023 ZV 294/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5221132473
Fax: +49 522113173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 522113-2473
Fax: +49 522113-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Spenge, Beschaffung von zwei Stück Hilfeleistungslöschfahrzeugen 20 (HLF 20)
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Spenge beschafft insgesamt 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20 (Typ HLF 20), jeweils ein Fahrzeug für den Löschzug Spenge-Mitte und den Löschzug Lenzinghausen. Die Fahrzeuge müssen dem neusten
Stand der Technik entsprechen. Die Fahrgestelle der Fahrzeuge sind als Neufahrzeuge anzubieten und dürfen bei Übernahme durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Spenge die Laufleistung von 1.000 km nicht überschritten haben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Spenge beschafft insgesamt 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20 (Typ HLF 20), jeweils ein Fahrzeug für den Löschzug Spenge-Mitte und den Löschzug Lenzinghausen. Die Fahrzeuge müssen dem neusten Stand der Technik entsprechen. Die Fahrgestelle der Fahrzeuge sind als Neufahrzeuge anzubieten und dürfen bei Übernahme durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Spenge die Laufleistung von 1.000 km nicht überschritten haben.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung der Fahrzeuge. Die usschreibung
wird in Los 1a „Fahrgestell“ und Los 1b „Aufbau“ unterteilt. Die Beladung für die beiden Fahrzeuge wird zu einem späteren Zeitpunkt separat ausgeschrieben.
Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung ist hinzuweisen. Sie sind gesondert anzubieten und ggf. zu begründen. Ebenso sind im Leistungsverzeichnis
abweichende Ausführungen und Weiterentwicklungen anzugeben. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist hierauf hinzuweisen. Diese Angaben sind nicht bewertungsrelevant.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
Im Angebot ist der späteste Liefertermin (Datum des Tages, Monats, Jahres) zu nennen. Die max. Lieferzeit von 24 Monaten nach Auftragsvergabe sollte nicht überschritten werden.
Das erste Fahrzeug (HLF 20 – Löschzug Spenge-Mitte) ist frühestens im Januar 2025
zuliefern.
Das zweite Fahrzeug (HLF 20 – Löschzug Lenzinghausen) ist frühestens im Januar
2026 zuliefern.
Mit der Auftragsvergabe ist voraussichtlich im Dezember 2023, spätestens Anfang Januar 2024 zu rechnen. Von Nachfragen zum Sachstand wird gebeten bis zu diesem Zeitpunkt Abstand zu nehmen.
Anbieter, die bisher noch nicht mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Spenge zusammengearbeitet haben oder dieser nicht bekannt sind, können zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufforderung, ein vergleichbares HLF 20 der
Freiwilligen Feuerwehr Spenge vorzustellen. Der Ort der Vorführung ist das Gerätehaus des Löschzug Spenge-Mitte Eschstraße 1 - 3 in 32139 Spenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach maßgebenden Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar);
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.;
4. Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
- Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), getrennt nach Jahren, mit seperatem Ausweis, soweit er Lieferungen betrifft, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind.
Eine Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Aufträgen (Euro 6 Fahrgestell / Druckzumischanlage) innerhalb der Kalenderjahre 2020 – 2022 ist vorzulegen. Diese Fahrzeuge müssen im deutschsprachigen Raum ausgeliefert worden sein. Den Vergabeunterlagen sind Datenblätter, Prospektmaterial sowie ein schriftliches Angebot über die gewählten Fahrzeugkonfigurationen für den angebotenen Fahrzeugtyp beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112765
Fax: +49 2514112165
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vorder Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).