Landschaftspflege - LWL-Klinik Warstein Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-022-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4334
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftspflege - LWL-Klinik Warstein
Übernahme der Landschaftspflege auf dem Gelände der LWL-Klinik Warstein.
Gelände der LWL-Klinik in 59581 Warstein.
Übernahme der Landschaftspflege auf dem Gelände der LWL-Klinik in Warstein.
Hinweis: Der Auftrag ist gem. § 118 GWB geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufl. Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs finden an den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Terminen (11.09.2023 bzw. 12.09.2023)
Ortsbesichtigungen statt. Die Teilnahme an einem der Termine ist für eine Angebotsabgabe verpflichtend. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu (Anlage A - Leistungsbeschreibung) entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Fragestellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Der Auftrag ist gem. § 118 GWB geschützten Werkstätten u. Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufl. Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist - auf III. 1.5) wird verwiesen. Eine entsprechende Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 118 GWB ist vom Bieter bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Landschaftspflege) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Landschaftspflege) anzugeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Rasenflächenpflege, Gehölz- und Staudenpflege, Laubbeseitigung, Wegeflächenpflege sowie Baumkontrollen/Baumpflege) vergleichbar sind.
Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern möglich, Referenzobjekte benannt werden, die von der für den LWL zuständigen Niederlassung betreut werden. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
- Auftragsvolumen in EUR
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003) findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download bzw. zur Bearbeitung über das sog. Bietercockpit zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 18.09.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.