Projektsteuerung "Zentrum für Innovative Mobilität" Referenznummer der Bekanntmachung: 093-23-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstr.27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung "Zentrum für Innovative Mobilität"
Im Zeichen einer nachhaltigen Mobilität arbeitet die rnv an der Umsetzung innovativer Konzepte wie der Nutzung alternativer Antriebstechnologien und der zugehörigen Infrastruktur.
Um den ÖPNV zu dekarbonisieren bedarf es der Umstellung auf elektrische Antriebe, also batterie- und brennstoffzellen-elektrische Busse sowie Kombinationen aus beiden Systemen. Die rnv hat sich ehrgeizige Ziele bei der Elektrifizierung ihrer Busflotte gesetzt. Bis 2032 soll der gesamte Busfuhrpark auf alternative Antriebe umgestellt werden.
Um den künftigen Mehrbedarf an Buskapazitäten aus der „Verkehrswende“ abdecken zu können, soll auf der Fläche des ehemaligen Mannheimer Fleischversorgungszentrums, nach Rückbau des Gebäudebestands ein neuer zentraler Busbetriebshof entstehen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Projektsteuerung des oben genannten Betriebshofes.
Aufgabe des AN sind hierbei unter Anderem die nachfolgenden Aufgaben:
- Steuerung und Koordination des Bebauungsplanverfahrens und der parallel laufenden Neubaumaßnahme ZIM
- Steuerung und Koordination der Ausarbeitung der erforderlichen Gutachten, Pläne inkl. der Begründung zum Bebauungsplan (§ 9 Absatz 8 BauGB) sowie ggf. eines Umweltberichtes (§ 2 Absatz 4 BauGB) und der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 43 BNatSchG;
- Die Terminüberwachung und Koordination bezüglich der zu liefernden und bereitzustellenden Gutachten, Planungsergebnisse, Berichten etc. sowie ggf. die Erinnerung der Beteiligten;
- Die Protokollierung der Projektbesprechungen;
- Die Abfassung von Projektstandsberichten auf Anforderung der Stadt Mannheim, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen
- Die Bereitstellung von erforderlichen und sachdienlichen Materialien in der von der Stadt geforderten Form für die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Stellen, für die Information der Bezirksbeiräte und ggf. des Planungs-/ bzw. Gestaltungsbeirates, sowie für eine eventuell durchzuführende Bürgerinformation. Zitat Stadtverwaltung Mannheim: Die Stadt ist bemüht, den Aufwand hierfür auf dem unbedingt erforderlichen Maß zu halten;
- Die laufende Bereitstellung der von der Stadt angeforderten Projektinformationen (Pläne, Gutachten, Studien, Beschreibungen, etc.), inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Organisation für ggf. erforderliche Sonderveranstaltungen in Form von Bürgerversammlungen und -informationen, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen. Die Stadt steht hier beratend und unterstützend zur Seite;
- Die Vorstellung der Planung vor den von der Stadt gewünschten Gremien, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Abstimmung mit den Fachbehörden. Zitat Stadtverwaltung Mannheim: Die Stadt steht hier beratend und unterstützend zur Seite;
- Die Erstellung der Beschlussvorlagen für die gemeinderätlichen Gremien, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der formell erforderlichen Beteiligungsschritte, einschließlich der Erstellung von Vorschlägen für eine abwägende Auseinandersetzung, Ausarbeitung der Begründung zum Bebauungsplan sowie des Ent-wickelns der Beschlussvorschläge, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen.
Die Projektsteuerung betrifft die Gesamtkoordination der Projektstufen 1-5 nach AHO.
Mannheim
Im Zeichen einer nachhaltigen Mobilität arbeitet die rnv an der Umsetzung innovativer Konzepte wie der Nutzung alternativer Antriebstechnologien und der zugehörigen Infrastruktur.
Um den ÖPNV zu dekarbonisieren bedarf es der Umstellung auf elektrische Antriebe, also batterie- und brennstoffzellen-elektrische Busse sowie Kombinationen aus beiden Systemen. Die rnv hat sich ehrgeizige Ziele bei der Elektrifizierung ihrer Busflotte gesetzt. Bis 2032 soll der gesamte Busfuhrpark auf alternative Antriebe umgestellt werden.
Um den künftigen Mehrbedarf an Buskapazitäten aus der „Verkehrswende“ abdecken zu können, soll auf der Fläche des ehemaligen Mannheimer Fleischversorgungszentrums, nach Rückbau des Gebäudebestands ein neuer zentraler Busbetriebshof entstehen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Projektsteuerung des oben genannten Betriebshofes.
Aufgabe des AN sind hierbei unter Anderem die nachfolgenden Aufgaben:
- Steuerung und Koordination des Bebauungsplanverfahrens und der parallel laufenden Neubaumaßnahme ZIM
- Steuerung und Koordination der Ausarbeitung der erforderlichen Gutachten, Pläne inkl. der Begründung zum Bebauungsplan (§ 9 Absatz 8 BauGB) sowie ggf. eines Umweltberichtes (§ 2 Absatz 4 BauGB) und der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 43 BNatSchG;
- Die Terminüberwachung und Koordination bezüglich der zu liefernden und bereitzustellenden Gutachten, Planungsergebnisse, Berichten etc. sowie ggf. die Erinnerung der Beteiligten;
- Die Protokollierung der Projektbesprechungen;
- Die Abfassung von Projektstandsberichten auf Anforderung der Stadt Mannheim, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen
- Die Bereitstellung von erforderlichen und sachdienlichen Materialien in der von der Stadt geforderten Form für die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Stellen, für die Information der Bezirksbeiräte und ggf. des Planungs-/ bzw. Gestaltungsbeirates, sowie für eine eventuell durchzuführende Bürgerinformation. Zitat Stadtverwaltung Mannheim: Die Stadt ist bemüht, den Aufwand hierfür auf dem unbedingt erforderlichen Maß zu halten;
- Die laufende Bereitstellung der von der Stadt angeforderten Projektinformationen (Pläne, Gutachten, Studien, Beschreibungen, etc.), inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Organisation für ggf. erforderliche Sonderveranstaltungen in Form von Bürgerversammlungen und -informationen, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen. Die Stadt steht hier beratend und unterstützend zur Seite;
- Die Vorstellung der Planung vor den von der Stadt gewünschten Gremien, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Abstimmung mit den Fachbehörden. Zitat Stadtverwaltung Mannheim: Die Stadt steht hier beratend und unterstützend zur Seite;
- Die Erstellung der Beschlussvorlagen für die gemeinderätlichen Gremien, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen;
- Die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der formell erforderlichen Beteiligungsschritte, einschließlich der Erstellung von Vorschlägen für eine abwägende Auseinandersetzung, Ausarbeitung der Begründung zum Bebauungsplan sowie des Ent-wickelns der Beschlussvorschläge, inkl. Klärung der entsprechenden Anforderungen.
Die Projektsteuerung betrifft die Gesamtkoordination der Projektstufen 1-5 nach AHO.
Der Auftraggeber wird den Auftrag stufenweise vergeben:
Stufe 1: Projektstufe 1 (Projektvorbereitung gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9 sowie Projektstufe 2 (Planung gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9).
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird der Auftragnehmer mit der Stufe 1 fest beauftragt.
Die weitere Beauftrag erfolgt in Abstimmung mit dem AG, abhängig vom Entscheid zum Vergabekonzept (bspw. stufenweise oder HOAI-Leistungsphasenweise).
Außerdem werden optionale Leistungen im Angebot abgefragt.
Einen Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. Euro
- für Vermögensschäden: 5 Mio. Euro Euro.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das zweifache der Deckungssumme für Vermögensschäden betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechenden Nachweis ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre unterteilt nach fest angestellten Ingenieure und Führungskräfte mit umfassender Projektsteuerungs-, Controlling- und Beratungskompetenzen sowie fest angestellte kaufmännische Mitarbeiter mit umfassenden Controlling- und projektkaufmännischen Kompetenzen.
- Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] Euro soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Mind. 8 fest angestellte Ingenieure und Führungskräfte mit umfassenden Projektsteuerungs-, Controlling- und Beratungskompetenzen
- Mind. 2 fest angestellte kaufmännische Mitarbeiter mit umfassenden Controlling- und projektkaufmännischen Kompetenzen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbar
2. Eigenerklärung zur Entwicklung einer projektgeeigneten Kostenstruktur und Kostenermittlung.
3. Nachweis einer akademischen Ausbildung des Senior Projektsteuerers
4. Nachweis einer akademischen Ausbildung des stellvertretenden Projektsteuerers
5. Nachweis einer PM-Zertifizierung oder gleichwertig, des Senior Projektsteuerers
6. Nachweis einer PM-Zertifizierung oder gleichwertig, des stellvertretenden Projektsteuerers
7. Eigenerklärung zur Erfahrung und Expertise eines Projektkommunikations- und Dokumentenmanagementsystems
8. Eigenerklärung zu SAP-Kenntnissen
9. Eigenerklärung zu Projektcontrolling-Kenntnissen
10. Eigenerklärung zu Inbetriebnahme Management-Kenntnissen
11. Referenz vergleichbar mit Zielmaßnahme: Nachweis der Berufserfahrung des Senior-Projektsteuerers anhand einer mit der Zielmaßnahme vergleichbaren Referenz. Vergleichbar ist ein solitär stehender repräsentativer Verwaltungsbauanteil im Bereich ÖPNV oder BUS-Betriebshöfe oder gummibereifte Mobilität oder Produktions- und Wartungsgebäude der Industrie im Bereich Mobilität/Automotive oder hoch installierte Forschungs- und Entwicklungsgebäude mit Schwerpunkt Mobilität oder Komplexe Projekte mit Schwerpunkt Mobilität (mehr als 3 Funktionsbereiche) oder Baumaßnahmen mit Anteil TGA Nutzungsspezifischer Anlagengruppe "Kraftfahrzeug-Werkstätten" > 50 Kraftfahrzeuge über 7,5t oder Baumaßnahmen mit Anteil an E-Ladeinfrastruktur > [Betrag gelöscht] EUR; Baumaßnahme mit Anteil an TGA Nutzungsspezifischer Anlagengruppe H2-Infrastruktur > [Betrag gelöscht] Euro im Zeitraum von 2008 bis 2023. Die Herstellkosten müssen mind. 40 Mio. Euro betragen sowie die HOAI Honorarzone >= III für die Objektplanung Gebäude, ungeregelter Sonderbau mit Brandschutzkonzept nachweisen. Außerdem muss die HOAI Leistungsphase 2 bis 6 und 8 vollständig koordiniert und gesteuert worden sein. Des weiteren muss die TGA Anlagengruppen 4 bis 8 vollständig koordiniert und gesteuert worden sein. Des weiteren müssen in der Referenz mind. 16 Handlungsbereiche der AHO erbracht worden sein.
12. Referenz Nachhaltigkeit: Nachweis der Berufserfahrung des Senior-Projektsteuerers oder stellvertretenden Projektsteuerers in Bezug auf Nachhaltigkeit mittels eines Referenzprojektes welches eine im EU-Raum anerkannten Zertifizierung für nachhaltiges Bauen aufweist. Dieses Referenzprojekt muss zwischen 2008 und 2023 zertifiziert worden sein und Herstellkosten KG 300+400 von mind. > 10 Mio. Euro aufweisen. Außerdem müssen mind. 16 Handlungsbereiche der AHO bei diesem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
13. Referenz Kumulativleistungsträger: Nachweis erfolgt durch mind. 1 Referenzprojekt mit durchgeführten/gesteuerten Unternehmereinsatzform nach dem Prinzip Einzelplaner oder Generalplaner + GU (mind. mit LPH 5 bei GU) im Zeitraum zwischen 2008 und 2022 mit Herstellkosten KG 300+400 vom > 10 Mio. Euro. Angabe, der Mitwirkung bei der Erstellung der FLB und deren Struktur sowie Angabe, ob die GU-Leistungen des Referenzprojektes nach öffentlichem Vergaberecht ausgeschrieben wurden. Sowie Erklärung, dass die Steuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 und Handlungsbereich A-E gem. § 2 AHO in dem Referenzprojekt vollständig erbracht wurden.
14. Referenz öffentlicher Auftraggeber mit Nutzung öffentliches Vergaberecht: Nachweis erfolgt durch mind. 1 Referenzprojekt, welches dem Bieter Erfahrungen mit dem öffentlichen Vergaberecht und europaweiter Ausschreibungsverfharen von Bauleistungen als Generalübernehmerleistung und/oder Generalunternehmerleistung nachweist. Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008 und 2022 liegen. Die Herstellkosten KG 300+400 müssen > 10 Mio. Euro betragen. Bestätigung, dass mind. 16 Handlungsbereiche der AHO in diesem Referenzprojekt erbracht wurden.
15. Referenz Bedarfsermittlung nach DIN 18205: Nachweis der Expertise des eingesetzten Senior-Projektsteuerers oder eines anderen Mitglieds des Projektteams im Bereich Bedarfsplanung nach DIN 18205. Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008 und 2022 liegen. Die Herstellkosten KG 300+400 müssen > 10 Mio. Euro betragen. In dem Referenzprojekt müssen mindestens die HOAI-Leistungsphase 0 (Bedarfsplanung) sowie die Steuerungsleistungen der Projektstufe 1 mit den Handlungsbereichen A-E gem. AHO § 2 erbracht/gesteuert worden sein.
16. Referenz HOAI, Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 1 Bauleitplanung: Nachweis der Expertise des eingesetzten Senior-Projektsteuerers oder eines anderen Mitglieds des Projektteams im Bereich Bebauungsplan. Der Nachweis erfolgt durch mind. 1 Referenzprojekt mit durchgeführtem/vollständig gesteuertem "HOAI, Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 1, Bauleitplanung, § 19 Leistungsbild Bebauungsplan". Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008 und 2022 liegen. Die überplante Fläche des Referenzprojektes muss > 3 Hektar betragen.
17. Referenz "Abriss-/Rückbau Gebäudebestand": Nachweis der Expertise des eingesetzten Senior-Projektsteuerers oder eines anderen Mitglieds des Projektteams im Leistungsbereich "Abriss-/Rückbau". Der Nachweis erfolgt durch mind. 1 Referenzprojekt mit durchgeführtem/gesteuertem Leistungsbereich "Abriss-/Rückbau". Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008 und 2022 liegen. Die überplante Fläche des Referenzprojektes muss > 3 Hektar betragen. Das Gebäude-Abrissvolumen BGF >= 5.000m² mit Erdaushub und Entsorgungskonzept sowie Abrissantrag laut LBO, wird bestätigt.
18. Referenz "E-Ladeinfrastruktur": Nachweis der Expertise des eingesetzten Senior-Projektsteuerers oder eines anderen Mitglieds des Projektteams im Leistungsbereich "E-Ladeinfrastruktur". Der Nachweis erfolgt durch mind. 1 Referenzprojekt mit durchgeführtem/vollständig gesteuertem Leistungsbereich "E-Ladeinfrastruktur". Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008 und 2022 liegen. Die Steuerungsleistungen bei dem Referenzprojekt für das Leistungsbild TGA: Anlagengruppe E-Ladeinfrastruktur > 1 Mio. Euro, wurde vollständig erbracht.
Mindestanforderungen wurde unter Punkt III.1.3) angegeben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR, Vermögensschäden mind. 5 Mio. EUR)
4. Der Projektsteuerer kann auf Grund bestehender Interessenskonflikten nicht zugleich der Generalplaner des Projektes ZIM sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
d) Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 15.09.2023, 10 Uhr.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.