Kernsanierung und Erweiterung Rathaus Siegburg; Los: Bodenbeläge Kautschuk Referenznummer der Bekanntmachung: ZV57/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2241-1021490
Fax: +49 2241-102284
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kernsanierung und Erweiterung Rathaus Siegburg; Los: Bodenbeläge Kautschuk
Gegenstand des Bauvorhabens ist die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses der Kreisstadt Siegburg, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg.
Dieses Los beinhaltet das Gewerk Bodenbeläge Kautschuk.
Rathaus der Stadt Siegburg Nogenter Platz 10 53721 Siegburg
Gegenstand des Bauvorhabens ist die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses der Kreisstadt Siegburg. Das Gebäude besteht aus drei Bauteilen:
- Bauteil A (Untergeschoss + 4 Obergeschosse)
- Bauteil B (Untergeschoss + 5 Obergeschosse+ Aufstockung
- Bauteil C Untergeschoss + 2 Obergeschosse
Das Gebäude ist nach durchgeführter Sanierung und Rückbau in den Rohbauzustand versetzt, es handelt sich um eine Stahlbeton-Skelettbauweise.
Dieses Vergabeverfahren beinhaltet das Los Bodenbeläge Kautschuk.
ca.:
4.680 qm Estrich spachteln
4.680 qm Schutzabdeckung
4.680 qm Grundierung
4.680 Kautschukbelag
2.990 m Sockelleiste Holz
Arbeitsbeginn: 23. KW 2024, spätestens am letzten Werktag dieser KW;
Fertigstellung der Arbeiten: 47. KW 2024, spätestens am letzten Werktag dieser KW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung der geforderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bei Bietergemeinschaften wird addiert.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
Vorlage von mindestens 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (Stichtag: 01.01.2018) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben. Je Referenz ist ein Mindestauftragsvolumen von 170.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Die Referenznachweise können auch durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen.
Wichtig: Sollten im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als 3 geeignete Referenznachweise mit einem Mindestauftragsvolumen je Referenz von 170.000 EUR netto vorhanden sein, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Referenznachweise beifügen.
2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, vorzulegen. Die Anzahl der Mitarbeiter ist nach den Kategorien PL, PI, OM und M aufzuschlüsseln.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Fähigkeiten/ Kapazitäten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
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Es sind mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare, abgeschlossene Leistungen gemäß Ziff. 1 aus den letzten fünf Geschäftsjahren (Stichtag 01.01.2018) nachzuweisen. Jede Referenz muss ein Mindestauftragsvolumen von 170.000 EUR netto aufweisen.
Sicherheiten, Kautionen:
Vertragserfüllungssicherheit: 5 % der Bruttoauftragssumme
Mängelansprüchesicherheit: 3 % der Bruttoabrechnungssumme
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, gemäß VOB/B
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Siegburg
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (Vordruck 521 EU).
Weiterhin ist eine Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Vordruck 523) abzugeben.
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Weiterhin sind mit dem Angebot Informationen zur Preisermittlung vorzulegen (Urkalkulation, Formblatt 221 oder 222, siehe Ausschreibungsunterlagen).
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0Y14860JC8
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html