Turboradialverdichter Pilot ZiRa Referenznummer der Bekanntmachung: 386/2022/6773070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung EKF-NZI
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turboradialverdichter Pilot ZiRa
Das DLR Institut für CO2-arme Industrieprozesse in Zittau benötigt eine Auslegung, Fertigung, Lieferung und Montage einer Turboradialverdichtereinheit. Die Verdichtereinheit wird in der Versuchsanlage „Pilot ZiRa“ eingesetzt. Die Versuchsanlage „Pilot ZiRa“ ist eine Hochtemperatur-Wärmepumpe (HTWP), welche auf dem linksläufigen Rankine-Kreisprozess basiert.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DE-02785 Olbersdorf
Die Auslegung, Fertigung, Lieferung und Montage einer Turboradialverdichtereinheit für die Versuchsanlage „Pilot ZiRa“. Die Versuchsanlage „Pilot ZiRa“ ist eine Hochtemperatur-Wärmepumpe (HTWP), welche auf dem linksläufigen Rankine-Kreisprozess basiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Turboradialverdichters für die Versuchsanlage "Pilot ZiRa"
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn die Felder II.1.7) und V.2.4) nicht ausgefüllt werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).