Nachberechnung Stadtbahnbrücken RNT 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachberechnung Stadtbahnbrücken RNT 2020
Prüfingenieurleistungen für verschiedene Ingenieurbauwerke im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH im Zuge der Einführung der Rhein-Neckar-Tram.
Durch die Neubeschaffung der Rhein-Neckar-Tram müssen die Ingenieurbauwerke im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr statisch geprüft werden.
Wenn der Nachweis in der ersten Stufe nicht erbracht werden konnte, muss die nächste Nachrechnungsstufe durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beauftragte das zu beauftragende Unternehmen im Jahr 2018 mit der Nachberechnung von Stadtbahnbrücken.
Im Laufe des Projektes mussten weitere Bauwerke nachberechnet werden.
Des weiteren ging der Auftraggeber davon aus, dass die Nachberechnung nach der 1. Stufe abgeschlossen sein würde.
Dies war nicht der Fall, weshalb die Kosten gestiegen sind.
Der Auftraggeber beabsichtigt den bisherigen Auftragnehmer mit der Weiterberechnung der nächsten Stufen zu beauftragen, sowie den Auftrag um ein weiteres Bauwerk zu erweitern.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Fragen, da die Weiterberechnung der Statik nur von dem bereits beauftragten Ingenieurbüro erfolgen kann, auch im Hinblick auf die Haftung für die Leistung (§ 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2 a).
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachtrag 9+10
Postanschrift: Expo Plaza 10
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland