Neubau einer Grundschule mit Mensa und Freianlagen in Wellendingen - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Wellendingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rathaus Wellendingen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wellendingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e98a1
Postanschrift: Weimarer Straße 32
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e98a1
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Grundschule mit Mensa und Freianlagen in Wellendingen - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Im Süden von Wellendingen soll ein Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Mensa sowie Pausen- und Freiflächen (keine Sportanlagen) errichtet werden. Momentan wird mit folgenden Baukosten gerechnet: KG 300+400 ca. 8.6 Mio. € brutto, KG 500 ca. 800.000,- € brutto.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. 05.10.2023,
Kolloquium vsl. 25.10.2023,
Abgabe Wettbewerbsarbeiten 25.01.2024.
Auftragsgegenstand ist:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-9;
- Freianlagenplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-9
Die Ausloberin behält sich vor, die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-8 stufenweise zu vergeben.
Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Es ist beabsichtigt, zwei getrennte Verträge für die Objektplanungen Hochbau und Freianlagen zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ZU BEACHTEN:
Es bewerben sich zum Auswahlverfahren nur "Architekt:innen", da nur die ausgewählten Teilnehmer:innen zwingend, spätestens in der Verfassererklärung, "Landschaftsarchitekt:innen" als Mitverfasser:innen zu benennen haben. Schon mit der Bewerbung benannte, aber im Verfahren nicht ausgewählte Landschaftsarchitekt:innen können später
nicht als Mitverfasser benannt werden und führen zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrags.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Personen und Bewerbergemeinschaften, welche die geforderten Berufsbezeichnungen (Architekten:innen und Landschaftsarchitekt:innen) nachweisen. Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber:innen ihre fachliche Eignung, sowie als Auswahlkriterium ein Referenzprojekt Hochbau nachweisen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Auslobungsbekanntmachung erfüllt sein. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 10 Teilnehmer:innen begrenzt. 3 Teilnehmer:innen wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 7 Teilnehmer:innen werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Fachliche Mindestanforderung:
Jede Bewerber:in muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt:in" befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt:in", wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2013/55/EU entspricht.
- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
- Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Auswahlkriterium:
Als Auswahlkriterium ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude darzustellen. Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Einordnung mindestens in Honorarzone III für Gebäude nach § 34 HOAI und Baukosten von ca. 5,0 Mio. € (KG 300+400 netto).
- Realisierung nach dem 1. Januar 2013 (mindestens LP 8 ist abgeschlossen)
- Der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z.B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformblatt mit Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
- Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (zweiseitig, Gestaltung freigestellt).
- die Nachweise zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde oder des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "/Architekt:in" oder ein vergleichbares Dokument entsprechend).
"Architekt:innen" mit Berechtigung nach § 43 Absatz 3 LBO BW und Landschaftsarchitekt:innen gemäß RL 2013/55/EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
- Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
- Nicht vollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
- Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder
- Fehlende Nachweise
Auswahlverfahren
In einem ersten Schritt wird die Qualifizierung der Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien der fachlichen Eignung überprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem zweiten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker für geloste und gesetzte Teilnehmer in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben / Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme. In diesem Fall können Nachrücker spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto 65.000,- EUR netto zur Verfügung. Davon werden 20.000,- EUR netto als Bearbeitungshonorar zu jeweils 2.000,- EUR an alle Teilnehmer ausgezahlt, die fristgerecht und den formalen Anforderungen entsprechend ihren Wettbewerbsbeitrag einreichen. Das Honorar für verspätet eingereichte Beiträge wird nicht ausbezahlt, sondern entsprechend dem Preisgeld zugeschlagen. Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme auch anders aufteilen (§ 7 Abs. 2 RPW). Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet. Das Preisgeld wird nach Rechnungsstellung durch die Ausloberin ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV, weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen vorrangig mit der/m Gewinner:in durchgeführt; ansonsten wird mit allen Preisträger:innen ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführt. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Der AG behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung der im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.2.1) formulierten Bestimmungen;
b) Anzahl Mitarbeiter: Es sind in Summe (Architektur und Landschaftsarchitektur) mind. 5 Mitarbeiter einschl. der Führungskräfte (Vollzeitstellen) nachzuweisen.
Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung tätig sind (technische Mitarbeiter), ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.0 Mio. Euro für Personenschäden und über 5.0 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen bzw. zur Eignungsleihe: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).