Verpflegungsleistungen für Ettlinger Schulen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7243/101-134
Fax: +49 7243/101-583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für Ettlinger Schulen
Die Stadt Ettlingen möchte die Bewirtschaftung der vom „Al-bertus-Magnus-Gymnasium“ und der „Anne-Frank-Realschule“ gemeinsam genutzten Mensa am Schulzentrum am Standort Middelkerker Straße 1-5 in 76275 Ettlingen zur gastronomischen Bewirtschaftung von Pausen-/ Kiosk- und Mittagsverpflegung an einen externen Dienstleister vergeben.
Des Weiteren ist geplant ab dem Schuljahr 2025/2026 die Schillerschule bestehend aus Grundschule und
die Werkrealschule am Standort Scheffelstr. 1 in 76275 Ettlingen mit portionierfertigem warmen Mittagessen zu beliefern.
Die Stadt Ettlingen möchte die Bewirtschaftung der vom „Al-bertus-Magnus-Gymnasium“ und der „Anne-Frank-Realschule“ gemeinsam genutzten Mensa am Schulzentrum am Standort Middelkerker Straße 1-5 in 76275 Ettlingen zur gastronomischen Bewirtschaftung von Pausen-/ Kiosk- und Mittagsverpflegung an einen externen Dienstleister vergeben.
Des Weiteren ist geplant ab dem Schuljahr 2025/2026 die Schillerschule bestehend aus Grundschule und
die Werkrealschule am Standort Scheffelstr. 1 in 76275 Ettlingen mit portionierfertigem warmen Mittagessen zu beliefern.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Speisenqualität
- Kriterium: Ökologische Qualität (Bio-Anteil)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
2023-025 Verpflegungsleistungen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)