Reinigungsdienstleistungen in Behinderteneinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU- H 12/ 1/ 4/ 23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltensternstr. 16
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen in Behinderteneinrichtungen
Durchführung der Reinigungsdienstleistungen in den von den SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH betriebenen Behinderteneinrichtungen an den Standorten Köln-Riehl (Städtisches Behindertenzentrum Köln Riehl, Haus Linde)und Köln Niehl (Städtisches Behindertenzentrum Köln Riehl, Außenwohngruppe Hamborner Str.)
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Durchführung der Unterhaltsreinigung und ein- und viermal jährliche Grundreinigung im Städt. Behindertenzentrum Köln-Riehl mit einer Gesamtfläche von 3.124,46 m².
Haus Linde (Fläche 1.887,51 m²)
Außenwohngruppe Hamborner Str. (Fläche 1.236,95 m²)
Durchschnittlich zu reinigende tägliche Gesamtfläche ca. 932,89 m².
Dieser Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und wird zunächst bis zum 30.06.2024 befristet abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate (bis zum 31.12.2024), wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht. Nach dem 31.12.2024 verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Referenzliste über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Gemäß den Leistungsverzeichnissen sind mit der Unterhaltsreinigung desinfizierende Reinigungen und teilweise Grundreinigungen durchzuführen. Vergleichbare Leistungen sind somit Leistungen, die die Unterhaltsreinigung, desinfizierende Reinigungsarbeiten und Grundreinigungsarbeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen, in denen Menschen leben und wohnen, beinhalten. Die Liste muss den jeweils erbrachten Leistungsgegenstand, den Rechnungswert, den Leistungszeitraum sowie den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 ff. GWB sowie der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der Verordnung (EU) 2022/ 576 des Rates der europäischen Union (Russland- Sanktionspaket) werden durch zwei den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen geführt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren können ausschließlich über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln bis zum 13.09.2023, 15:00 Uhr gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYHY04J
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
-Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.