Neubau Herzzentrum, Objektüberwachung Freianlagen, Lph. 7-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-037-732.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Herzzentrum, Objektüberwachung Freianlagen, Lph. 7-9
Das Projekt Herzzentrum stellt den 1. Bauabschnitt des Zentralklinikums auf dem Campusgelände des Venusbergs dar. Das Zentralklinikum stellt die Vollendung der baulich-funktionellen Entwicklung der Krankenversorgung dar und baut auf den beiden vorangehenden Großprojekten der Krankenversorgung (Neubauten NPP und ELKI) auf. Erst mit Realisierung des Zentralklinikums wird es möglich, die Leistungsausweitung voll zu erreichen und die Einsparungen im Betrieb zu generieren, damit ein modernes Klinikum der Maximalversorgung dauerhaft kostendeckend betrieben werden kann.
Als erste Baustufe soll ein Herzzentrum, welches die Innere Medizin II (Kardiologie) und Herzchirurgie mit integrierter Notfallradiologie mit einer geplanten Fläche von 14.283 m2 NF. realisiert werden. Die in der HU-Bau eingereichten Baukosten betragen derzeit 85.495.926,76 EUR brutto. Die Planungsphasen 1-4 sind derzeit damit bereits abgeschlossen. Derzeit befindet sich das Projekt teilweise in der LPH 5, teilweise in der LPH 6 und teilweise bereits in der LPH 8 (Rohbau). Das Projekt wird aus Zeitgründen in baubegleitender Planung realisiert.
Aus dem bestehenden Generalplanungsvertrag wurden die optional enthaltenen Leistungen der Leistungsphasen 7-9 nicht abgerufen. Zur Fertigstellung des Gebäudes sind diese Leistungen jedoch notwendig.
Mit dieser Ausschreibung sollen die Objektüberwachungsleistungen der Freianlagen in den Leistungsphasen 7 und 8, sowie optional der Leistungsphase 9 Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben werden.
Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 53127 Bonn
Mit dieser Ausschreibung sollen die Objektüberwachungsleistungen der Freianlagen in den Leistungsphasen 7 und 8, sowie optional der Leistungsphase 9 Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben werden.
Die Planbarkeit von Graoßbauprojekten lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es den benannten Fertigstellungstermin zu erreichen. Ggf. sich ändernde Fertigstellungstermine der Gesamtleistungen können zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung der Bewerber ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Die Bewerber, deren Angebote gewertet werden sollen, werden auf der Grundlage der in diesem Vordruck getätigten Angaben und Referenzen ausgewählt. KO-Kriterien, müssen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen zu können. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung dieses Vordrucks erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in diesem Vordruck Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüberhinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den beiden folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
1. Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber
2. Erbringung eines Projektes auf Basis der Planung eines Dritten
Zum Nachweis der Eignung der Bewerber ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Die Bewerber, deren Angebote gewertet werden sollen, werden auf der Grundlage der in diesem Vordruck getätigten Angaben und Referenzen ausgewählt. KO-Kriterien, müssen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen zu können. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung dieses Vordrucks erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in diesem Vordruck Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüberhinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den beiden folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
1. Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber
2. Erbringung eines Projektes auf Basis der Planung eines Dritten
Zum Nachweis der Eignung der Bewerber ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Die Bewerber, deren Angebote gewertet werden sollen, werden auf der Grundlage der in diesem Vordruck getätigten Angaben und Referenzen ausgewählt. KO-Kriterien, müssen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen zu können. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung dieses Vordrucks erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in diesem Vordruck Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüberhinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den beiden folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
1. Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber
2. Erbringung eines Projektes auf Basis der Planung eines Dritten
Zum Nachweis der Eignung der Bewerber ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Die Bewerber, deren Angebote gewertet werden sollen, werden auf der Grundlage der in diesem Vordruck getätigten Angaben und Referenzen ausgewählt. KO-Kriterien, müssen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen zu können. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung dieses Vordrucks erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in diesem Vordruck Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüberhinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den beiden folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
1. Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber
2. Erbringung eines Projektes auf Basis der Planung eines Dritten
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden je Versicherungsfall 500.000,00 Euro
Für sonstige Schäden je Versicherungsfall 500.000,00 Euro
(jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZWD
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473-116
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473-116
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html