Realisierungswettbewerb "Erweiterung Grundschule Malterdingen"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 18
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4a, 79108 Freiburg / Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb "Erweiterung Grundschule Malterdingen"
Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Malterdingen ist der dringende Erweiterungsbedarf der bestehenden Grundschule durch ansteigende Schülerzahlen. Während die bestehenden Schulgebäude ursprünglich als Volksschule konzipiert waren, wird sie mittlerweile als reine Grundschule in Eineinhalbzügigkeit (2 Klassenstufen einzügig, 2 Klassenstufen zweizügig) genutzt und gelangt somit räumlich an ihre Grenzen.
Die steigenden Schülerzahlen erfordern somit langfristig räumlich die Möglichkeit, alle vier Klassenstufen zweizügig unterrichten zu können, sodass eine bauliche Erweiterung des Bestands notwendig wird.
Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Erweiterung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterien:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Website der Verfahrensbetreuung)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung)
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
2. Qualitative Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten.
Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die insgesamt mindestens 8 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können.
Qualifizieren sich mehr als 15 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien
Zu erfüllende Kriterien der Referenzen A1 bis A3:
- Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mind. 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 500 m²)
- Abschluss LPH 8 nach dem 1.6.2015 bis zum 30.06.2023
Referenzprojekt Kategorie A1: Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungsbau → unmittelbar vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A2: Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber (es gelten auch kirchliche Träger) (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A3: Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A4: Wettbewerbserfolg – Preise und Anerkennungen: allgemeines Projekt, Zeitraum: nach dem 1.6.2015 bis zum 30.06.2023(1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A5: ausgezeichnetes realisiertes Projekt: allgemeines Projekt, Zeitraum: nach dem 1.6.2015 bis zum 30.06.2023, Hinweis: keine Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat: (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Innerhalb den Kategorien A1 bis A3 sind jeweils unterschiedliche Projekte zu benennen.
In den Kategorien A4 „Wettbewerbserfolg“ und A5 „ausgezeichnetes realisiertes Projekt“ können auch die bereits in Kategorie A1 bis A3 aufgeführten Referenzprojekte benannt werden.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine Eigenerklärung über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin / Architekt“ zu führen.[...] Weitere Angaben s. Pkt. VI.3.1
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Städtebauliches und architektonisches Konzept
- Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Gebäudekonzept: Nutzungskonzept und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 30.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 12.000,- €
2. Preis 10.000,- €
3. Preis 8.000,- €
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung von III.2.1)
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.