Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Objektplanung am Flughafen Köln/Bonn
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Objektplanung am Flughafen Köln/Bonn
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Rahmenvertragspartner für das Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI gesucht. Dabei beabsichtigt die FKB bis zu sechs Büros mit Rahmenverträgen zu beauftragen.
Außerhalb sowie innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens Köln/Bonn.
Die Büros sollen die FKB zukünftig nach Abruf der jeweiligen Leistung gemäß Leistungsbild der Anlage 1.5 der Vergabeunterlagen unterstützen. Ein Einzelabruf erfolgt durch den Projektverantwortlichen der FKB. Dabei wird die genaue Aufgabenstellung sowie die geforderten Ergebnisse im Rahmen eines jeweiligen Leistungsabrufes beschrieben und beim Rahmenvertragspartner angefragt. Der Rahmenvertragspartner erstellt auf Basis der vereinbarten Stundensätze und der sonstigen Bedingungen des Rahmenvertrages ein Angebot, welches durch den Projektverantwortlichen nach positiver Prüfung über einen Einzelabruf beauftragt werden kann. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Stunden.
Über den Rahmenvertrag können Leistungen bis zu einem Einzelauftragswert von 50.000 € netto je Leistungsabruf durchgeführt werden. Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt vier Jahre und kann ggf. 2 mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail:. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1472120
Fax: +49 221/1472889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.