Last- und Lademanagementsystem (LLM) mit Fahrzeugdisposition der NIAG
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rheinberger Str. 95a
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2841205138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niag-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Last- und Lademanagementsystem (LLM) mit Fahrzeugdisposition der NIAG
Projektierung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Last- und Lademanagementsystems (LLM) mit Funktionen für die Fahrzeugdisposition sowie zur Ortung von Linienbussen.
Stadt Moers
Projektierung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung eines Last- und Lademanagementsystems (LLM) mit Funktionen für die Fahrzeugdisposition sowie zur Ortung von ca. 50 Linienbussen mit der Ausbauoption auf ca. 100 Fahrzeuge in 2025.
Das anzubietende System muss das Lademanagement auf mehreren Betriebshöfen steuern, die Energieflüsse mehrerer Transformator-Stationen überwachen sowie dynamische, kostensparende Ladestrategieren umsetzen können. Zum Austausch von Betriebsdaten muss das System über Schnittstellen gemäß den VDV-Schriften 261, 452/455 sowie 461 und 463 verfügen. Das angebotene System visualisiert die Bewegung der Linienbusse auf dem Betriebshof mittels eines funkgestützten Ortungsverfahrens und es berücksichtigt die Stadorte der Fahrzeuge in der Ladestrategie.
->> Anzubieten ist somit der folgende Liefer- und Leistungsumfang:
Last- und Lademanagement (LLM) als zentrale Software, Serverlizenz installiert im Rechnenzentrum des AG, erweitert um die folgenden Funktionen (A bis K):
A) Modul zur Fahrzeugdisposition, mit einem für die Bereitstellung vorkonditionierter, geladener Linienbusse ausreichenden Funktionsumfang,
B) System zur Ortung der Linienbusse auf dem Betriebshof Moers, bestehend aus einer Ortungsinfrastruktur auf dem Betriebshof einschließlich einem Hintergrundsystem sowie Fahrzeug-Transpondern (positionsscharfe Ortung in den Hallen, sonst Bereichsortung),
C) Ausstattung der Fahrzeuge mit Ortungs-Transpondern (Installation, Parametrierung, Inbetriebsetzung),
D) Kommunikationsschnittstellen zur Ladeinfrastruktur sowie zum Lastmanagment der Transformatorstationen,
E) Datenaustausch-Schnittstellen zum Werkstattmanagementsystem und sowie zur bestehenden Betriebsleitstelle (ITCS).
F) Einbindung in das vorhandenen Netzwerk,
G) Multi-Betriebshof-taugliche Software-Struktur,
H) Bereitstellung der Schnittstellen gemäß IEC 60870-5-104, VDV-Schrift 261, VDV-Schrift 452/455, VDV-Schrift 461, VDV-Schrift 463 sowie OCPP 1.6J und 2.0,
I) Anbindung der Steuerungssignale zur Begrenzung des Energieabrufs aus dem Transportnetz,
J) Bereitstellung von Statistikdaten aus dem Last- und Lademanagment,
K) Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen.
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Die Software-Module für das Last- und Lademanagement, das Dispositionssystem sowie für die Ortung der Linienbusse auf dem Betriebshof ("vertragsgegenständliche Software") bilden zusammen mit der für die Ortung notwendigen Hardware ("vertragsgegenständliche Hardware") das zu liefernde "LLM". Nach Abnahme und Inbetriebnahme des LLM gewährt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit (10 Jahre) die volle Verfügbarkeit des LLM, in dem er Mängel behebt, den technischen Stand aufrechterhält und zur schnellen Wiederherstellung des Regelbetriebs auch Hardware in einem Konsignationslager beim Auftraggeber vorhält.
Optionen sind insbesondere:
- Fahrzeugumbau und Schulungsmaßnahmen (Umbau- bzw. Schulungsoption),
- Erweiterung der Wirkung des Lademanagements auf bis zu 100 Fahrzeuge (Fzg.-Erweiterungs-Option),
- Erweiterung auf weitere Betriebshöfe (BetrHof-Erweiterungs-Option),
- Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Hard- und Software (Wartungs-Option).
Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
a) Wartungsleistungen: Zum Ende der Gewährleistung,
b) Weitere Liefer- und Dienstleistungen: Nach technischer Klärung, spätestens binnen 18 Monaten nach Auftragsvergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) [VO] Es gilt die SektVO.
(2) [Verfahren] Zum Teilnahmewettbewerb sind die in Abschnitt III.1 genannten Unterlagen einzureichen. Formblätter stehen dazu auf der in Ziffer I.3 genannten Vergabeplattform bereit. Nach der Prüfung der Eignung erhalten die ausgewählten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bewerber zeitgleich die vollständigen Vergabeunterlagen mit allen Anlagen.
(3) [Auskünfte] Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Dies betrifft insbesondere die Antworten auf Bieterfragen sowie weitere Informationen zum Verfahren. Zur Teilnahme am Wettbewerb hat der Bewerber sich deshalb mit einer Unternehmensbezeichnung und einer Adresse für den elektronischen Versand (E-Mail-Adresse und Fax-Nummer) im Vergabeportal formlos zu registrieren.
(4) [TN-A] Alle geforderten Erklärungen sind in Textform vorzulegen (§126b BGB).
(5) [Abgabe] Die Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform gemäß I.3 elektronisch einzureichen.
(6) [Rückfr] Die Frist zur Beantwortung von Bewerberfragen endet am 7. Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Ziffer IV2.2).
(7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet.
(8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert. Der Bewerber stimmt dem zu (Formblatt 3c).
(9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe III.1.1.
(10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge.
(11) [Verbleib] Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
(12) [Zeiten] Die in Abschnitt IV.2) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.
(13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
(14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung geeigneter Übertragungsschnittstellen.
(15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird.
(16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen bzw. bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
(17) [Verhandlung] Die ausgewählten Bewerber werden zeitgleich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder Aufklärung über Inhalte der Angebote zu betreiben. Er wird nur mit den Bietern verhandeln, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern.
(18) [Teststellung] Im Rahmen der Angebotsprüfung ist eine verifizierende Teststellung vorgesehen.
(19) [Mehrfach] Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber und als Mitglied einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
(20) [Leistungsbeschreibung] Zusätzlich zu den Formblättern zur Organisation des Teilnahmewettbewerbs stellt der Auftraggeber auf dem in I.3 genannten Vergabeportal die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung. Da der Auftraggeber wegen der nicht abschließend beschreibbaren Leistung ein Verhandlungsverfahren durchführt, werden die Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses konkretisiert.
(21) [Angebotsbewertung] Der Auftraggeber wird die als geeignet ausgewählten Bieter auffordern, ein Angebot sowie Optimierungsvorschläge einzureichen (Erstangebot). Dabei behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage des eingereichten Erstangebots zu vergeben.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist es jedoch vorgesehen, dieses erste Angebot als indikatives Angebot zu verwenden und mit den Bietern in die Verhandlung einzutreten und die Vergabeunterlagen anhand der Gespräche sowie der Optimierungsvorschläge zu konkretisieren. In diesem Fall wird die Vergabestelle die Bieter nach dem Abschluss der Verhandlungsgespräche zur erneuten Erstellung eines Angebotes auffordern und ihnen dazu aktualisierte Vergabeunterlagen bereitstellen.
(22) [Aufhebung] Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Da das Projekt zu einem weit überwiegenden Teil aus öffenlichen Födermitteln gefördert wird, behält sich der Auftraggeber insbesondere vor, das Verfahren einzustellen, falls die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projekts nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.