RV Gefahrstofflagerschränke Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.12 - 0721/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2639
Fax: +49 2289910610-2639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Gefahrstofflagerschränke
Gefahrstofflagerschränke mit Zubehör
Sicherheitstechnische Untersuchung der Gefahrstofflagerschränke
RV Gefahrstofflagerschränke
Bundesweit
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gefahrstofflagerschränken in drei unterschiedlichen Breiten für die gesetzeskonforme Lagerung von Gefahrstoffen inkl. Zubehör mit freien Konfigurationsmöglichkeit, um auf die speziellen Anforderungen der Nutzer und Gegebenheiten der unterschiedlichen Lagerungsbedingungen von gefährlichen Betriebs- und Hilfsstoffen gerecht zu werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre, mit der Option, den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren von beiden Seiten zu kündigen.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert 806.180,00 von Euro netto mit einem garantierten Abnahmewert von 306.180,00 Euro netto abgerufen werden.
Details, siehe Anlage 09 "Rahmenvereinbarung Los1".
RV Sicherheitstechnische Überprüfung von Gefahrstofflagerschränken
Bundesweit
Servicevertrag über die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung von Gefahrstofflagerschränken mit einer Laufzeit von vier Jahren
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 339.840,00 Euro netto mit einem garantierten Abnahmewert von 130.560,00 Euro netto abgerufen werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2024.
Details, siehe Anlage 09 "Rahmenvereinbarung Los2".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.