Rahmenvertrag Wartung und Instandsetzung der Brandschutzklappen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung und Instandsetzung der Brandschutzklappen
Die Ausführung von Leistungen zur Wartung von Brandschutzklappen an raumlufttechnischen Anlagen werden für die Objekte und Liegenschaften des Flughafen Köln/Bonn ausgeschrieben.
Dazu zählen auch im Rahmen der Wartung anfallende Instandsetzungsarbeiten an den Brandschutzklappen und angrenzenden Luftverteilsystemen wie beispielsweise die Erneuerung von Dichtungen, Segeltuchstutzen oder flexiblen Lüftungsleitungen,
die unabhängig von der Wartung optional beauftragt und vergütet werden. Der Bieter muss daher fachlich und personell in der Lage sein Instandsetzungen noch zusätzlich zu den beauftragten Wartungsleistungen ausführen zu können.
Die Brandschutzklappen sollen in Abstimmung mit der Fachabteilung gewartet werden. Zu Beginn eines Vertragsjahres erfolgt die gemeinsame Abstimmung über die zu erwartenden und planenden Wartungsleistungen zwischen dem AN und AG. Instandsetzungsleistungen werden nach den jeweiligen Wartungen abgestimmt und im Einzelfall terminiert.
Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Vertragspartnern zu erwirken.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Der Zuschlag kann nur auf ein Los erfolgen und erfolgt auf das Angebot mit dem günstigsten Preis für das jeweilige Los. Hierbei wird jedes Los einzeln gewertet. Bietet ein Bieter bei beiden Losen den günstigsten
Preis, so erhält dieser Bieter das Los 1 und der Zuschlag auf das Los 2 erhält der für Los 2 zweitgünstigste Bieter.
Wartung und Instandsetzung der Brandschutzklappen
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Der AN führt die Wartung an den Brandschutzklappen zum Zwecke der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit inklusive der Reinigung aller funktionswichtigen Teile sowie der Kontrolle und der Funktionsprüfung in dem durch den jeweiligen Hersteller erforderlichen Umfang durch.
Die Wartung erfolgt in Anlehnung an DIN 31051 und VDMA sowie AMEV-Empfehlungen, ergänzt durch auftraggeberspezifische Vorgaben und umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Inspektion gemäß VDMA 24176;
- Wartung gemäß den für die jeweilige Brandschutzklappe spezifisch geltenden Herstellerrichtlinien sowie -vorgaben und den VDMA Einheitsblättern 24186 Teil 3;
- Bei Bedarf sind reversierbare Decken und Böden durch den AN zu öffnen und zu schließen;
- Schmelzlote sind bei der Wartung optisch zu überprüfen, bei erkennbaren Beschädigungen oder Ermüdungsrissen sind diese zu erneuern;
- das Gehäuseinnere/Klappenblatt ist mittels Spiegel auf Verunreinigungen und Beschädigungen optisch prüfen; Gehäuse und Klappenblatt bei Bedarf von Ablagerungen befreien, falls vorhanden, lose Dichtungen instandsetzen;
- Handauslösung der Klappe vornehmen. Auslöse, sowie Einrastvorrichtung auf Verschmutzung und Funktion prüfen. Bei Bedarf reinigen und Auslösemechanismus mit Kriechöl einsprühen. Klappe muss durch Eigengewicht schließen und in „Zu“-Stellung spielfrei arretieren. Klappe in „Auf“-Stellung bringen und auf Arretierung achten;
- Bei Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtung ist diese gemäß den Herstellerunterlagen/-richtlinien ebenfalls mit zu überprüfen;
- Sollten gemäß Zulassung/Herstelleranleitung zusätzliche Prüfungen notwendig sein, sind diese ebenfalls mit einzubeziehen;
- kleineren Instandsetzungsarbeiten und
- Prüfung der Klappenantriebe, Endschalter.
Bei der Beauftragung wird von einer Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren ausgegangen mit der zweimaligen Option den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr (bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren) zu verlängern.
Wartung und Instandsetzung der Brandschutzklappen
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Der AN führt die Wartung an den Brandschutzklappen zum Zwecke der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit inklusive der Reinigung aller funktionswichtigen Teile sowie der Kontrolle und der Funktionsprüfung in dem durch den jeweiligen Hersteller erforderlichen Umfang durch.
Die Wartung erfolgt in Anlehnung an DIN 31051 und VDMA sowie AMEV-Empfehlungen, ergänzt durch auftraggeberspezifische Vorgaben und umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Inspektion gemäß VDMA 24176;
- Wartung gemäß den für die jeweilige Brandschutzklappe spezifisch geltenden Herstellerrichtlinien sowie -vorgaben und den VDMA Einheitsblättern 24186 Teil 3;
- Bei Bedarf sind reversierbare Decken und Böden durch den AN zu öffnen und zu schließen;
- Schmelzlote sind bei der Wartung optisch zu überprüfen, bei erkennbaren Beschädigungen oder Ermüdungsrissen sind diese zu erneuern;
- das Gehäuseinnere/Klappenblatt ist mittels Spiegel auf Verunreinigungen und Beschädigungen optisch prüfen; Gehäuse und Klappenblatt bei Bedarf von Ablagerungen befreien, falls vorhanden, lose Dichtungen instandsetzen;
- Handauslösung der Klappe vornehmen. Auslöse, sowie Einrastvorrichtung auf Verschmutzung und Funktion prüfen. Bei Bedarf reinigen und Auslösemechanismus mit Kriechöl einsprühen. Klappe muss durch Eigengewicht schließen und in „Zu“-Stellung spielfrei arretieren. Klappe in „Auf“-Stellung bringen und auf Arretierung achten;
- Bei Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtung ist diese gemäß den Herstellerunterlagen/-richtlinien ebenfalls mit zu überprüfen;
- Sollten gemäß Zulassung/Herstelleranleitung zusätzliche Prüfungen notwendig sein, sind diese ebenfalls mit einzubeziehen;
- kleineren Instandsetzungsarbeiten und
- Prüfung der Klappenantriebe, Endschalter.
Bei der Beauftragung wird von einer Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren ausgegangen mit der zweimaligen Option den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr (bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren) zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu a) Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr für vergleichbare Leistungen 750.000 EUR (netto) betragen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte am zuständigen Firmenstandort (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Angaben über die Qualifikation des Unternehmens: Eintragung als Fachbetrieb im Heizung/Klima/Sanitär-Handwerk;
c) Angaben über die Qualifikation des auftragsbezogen eingesetzten Personals;
d) Angaben über die Verfügbarkeit und den Einsatz sämtlicher zur Leistungserbringung benötigten Werkzeuge und Maschinen vor Ort. Der Auftragnehmer stellt die Verfügbarkeit aller zur Leistungserbringung benötigten Werkzeuge und Maschinen durch entsprechend ausgestattete Werkstatt- und/oder Servicefahrzeuge am Leistungsort sicher;
e) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
zu a) Die Anzahl der auftragsbezogen einsetzbaren Techniker für die Wartung und Instandsetzung von Brandschutzklappen am zuständigen Standort muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen;
zu c) Mindestqualfikation mindestens eines Mitarbeiters im Unternehmen, der bei Bedarf auftragsbezogen eingesetzt werden kann:
- Zertifizierung gemäß VDI6022 Kategorie A (oder gleichwertig)
- Abgeschlossene Meisterprüfung im SHK-Handwerk
Mindestqualfikationen des beim Auftraggeber eingesetzten Personals (gilt für alle eingesetzten Mitarbeiter):
- Abgeschlossene Berufsausbidlung im SHK-Handwerk oder vergleichbare langjährige Berufserfahrung
- VDI-Zertifizierung gemäß VDI6022 Kategorie B (oder gleichwertig)
- Sachkundenachweis „Prüfungsvon Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Analgen“
- Schulungsnachweise der Hersteller Trox und Wildeboer zur herstellerspezifischen Wartung
- Zeitnahe mehrjährige Tätigkeit in der Wartung und Instandsetzung von Brandschutzklappen in RLT-Anlagen
zu e) Dabei sind mindestens drei Referenzprojekte Wartung und Instandsetzung von Brandschutzklappen mit einer Anzahl von mindestens 750 Brandschutzklappen je Wartungsvertrag zu benennen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist.
Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045/3055
Fax: +49 221/147-2889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.