Unterhaltsreinigung für Schulen und Turnhallen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): CBH Rechtsanwälte, Habsburgerring 24, 50674 Köln
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-rees.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung für Schulen und Turnhallen
Die Stadt Rees sucht einen Dienstleister für die Unterhaltsreinigung in verschiedenen Schulen und Turnhallen.
Reinigungsdienstleistungen am Gymnasium, der Haupt- und Realschule in Rees (ohne Turnhallen)
Rees
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung an dem Gymnasium (Gymnasium Aspel der Stadt Rees, Westring 8, 46459 Rees) sowie der Haupt- und der Realschule in Rees (Rheinschule Rees Gemeinschaftshauptschule, Westring 6, 46459 Rees bzw. Realschule der Stadt Rees, Westring 4, 46459 Rees) mit Ausnahme der dazugehörigen Turnhallen.
Die Grundreinigungsfläche beträgt insgesamt rund 19.000 qm. Die Reinigungsfläche pro Jahr beträgt rund 2,1 Mio. qm.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses ist zwischen dem 01.01.2024 und dem 06.01.2024 eine Grundreinigung aller Hart- und Fliesenböden sowie der Sanitärbereiche durchzuführen.
Die Einzelheiten können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass die maximale Vertragsdauer insgesamt 48 Monate beträgt. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Nutzung der Option.
Bei Bedarf hat der Auftragnehmer zusätzlich zu der regelmäßigen Unterhaltsreinigung auf Anforderung der Auftraggeberin während der Schulferien einzelne Reinigungsleistungen (Grundreinigung, feuchte Reinigung von Heizkörpern, Inventarreinigung o.Ä.) als Regiearbeiten durchzuführen (eine konkrete Auflistung der denkbaren Leistungen ist in der Angebotsdatei enthalten).
In diesem Fall wird die Auftraggeberin die notwendigen Reinigungsleistungen mit einem Vorlauf von acht Wochen bei dem Auftragnehmer beauftragen.
Während des Schuljahres können im Einzelfall eine Bauschlussreinigung oder zusätzliche Unterhaltsreinigungsleistungen notwendig werden, wenn im Objekt eine größere Baumaßnahme oder eine Veranstaltung stattgefunden hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die notwendigen Reinigungsleistungen durchzuführen; die Vergütung erfolgt auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze für Bauschlussreinigung bzw. für Unterhaltsreinigungsleistungen.
Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung optionaler Regiearbeiten.
Reinigungsleistungen für die Turnhallen des Schulzentrums in Rees
Rees
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in den Turnhallen des Schulzentrums der Stadt Rees am Westring in Rees. Die Grundreinigungsfläche beträgt insgesamt rund 4.500 qm. Die Reinigungsfläche pro Jahr beträgt rund 780.000 qm.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses ist zwischen dem 01.01.2024 und dem 06.01.2024 eine Grundreinigung aller Hart- und Fliesenböden sowie der Sanitärbereiche durchzuführen.
Die Einzelheiten können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass die maximale Vertragsdauer insgesamt 48 Monate beträgt. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Nutzung der Option.
Bei Bedarf hat der Auftragnehmer zusätzlich zu der regelmäßigen Unterhaltsreinigung auf Anforderung der Auftraggeberin während der Schulferien einzelne Reinigungsleistungen (Grundreinigung, feuchte Reinigung von Heizkörpern, Inventarreinigung o.Ä.) als Regiearbeiten durchzuführen (eine konkrete Auflistung der denkbaren Leistungen ist in der Angebotsdatei enthalten).
In diesem Fall wird die Auftraggeberin die notwendigen Reinigungsleistungen mit einem Vorlauf von acht Wochen bei dem Auftragnehmer beauftragen.
Während des Schuljahres können im Einzelfall eine Bauschlussreinigung oder zusätzliche Unterhaltsreinigungsleistungen notwendig werden, wenn im Objekt eine größere Baumaßnahme oder eine Veranstaltung stattgefunden hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die notwendigen Reinigungsleistungen durchzuführen; die Vergütung erfolgt auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze für Bauschlussreinigung bzw. für Unterhaltsreinigungsleistungen.
Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung optionaler Regiearbeiten.
Reinigungsleistungen an Grundschulen
Rees
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung an drei Grundschul-Standorten der Stadt Rees
(Gemeinschaftsgrundschule Rees, Greisstr. 15, 46459 Rees; Städtische Gemeinschafts-Grundschule Rees, Standort Haldern, Motenhof 10, 46459 Rees und St. Quirinus Grundschule Millingen, Hauptstr. 31 a, 46459 Rees).
Die Grundreinigungsfläche beträgt insgesamt rund 10.500 qm. Die Reinigungsfläche pro Jahr beträgt rund 1,5 Mio. qm.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses ist zwischen dem 01.01.2024 und dem 06.01.2024 eine Grundreinigung aller Hart- und Fliesenböden sowie der Sanitärbereiche durchzuführen.
Die Einzelheiten können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass die maximale Vertragsdauer insgesamt 48 Monate beträgt. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Nutzung der Option.
Bei Bedarf hat der Auftragnehmer zusätzlich zu der regelmäßigen Unterhaltsreinigung auf Anforderung der Auftraggeberin während der Schulferien einzelne Reinigungsleistungen (Grundreinigung, feuchte Reinigung von Heizkörpern, Inventarreinigung o.Ä.) als Regiearbeiten durchzuführen (eine konkrete Auflistung der denkbaren Leistungen ist in der Angebotsdatei enthalten).
In diesem Fall wird die Auftraggeberin die notwendigen Reinigungsleistungen mit einem Vorlauf von acht Wochen bei dem Auftragnehmer beauftragen.
Während des Schuljahres können im Einzelfall eine Bauschlussreinigung oder zusätzliche Unterhaltsreinigungsleistungen notwendig werden, wenn im Objekt eine größere Baumaßnahme oder eine Veranstaltung stattgefunden hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die notwendigen Reinigungsleistungen durchzuführen; die Vergütung erfolgt auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze für Bauschlussreinigung bzw. für Unterhaltsreinigungsleistungen.
Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung optionaler Regiearbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1
2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 3
4. Eigenerklärung zu sonstigen Ausschlussgründen, Formblatt 4
5. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
6. Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt 5.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 3+4), einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben. Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z.B. auf Formblatt 6. Zudem hat jedes eignungsleihende Unternehmen Eigenerklärungen entsprechend den Formblättern 3 und 4 abzugeben.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Herkunftslandes ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die in Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 7. Vergleichbar sind Leistungen der Gebäudereinigung.
2. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine den Anforderungen genügende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Los 1:
Zu 1): Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz in Höhe von 200.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2): Erforderlich ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und jeweils mindestens 100.000 Euro für Wasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden und den Verlust von Schlüsseln bzw. den Ersatz einer Schließanlage, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Los 2:
Zu 1): Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz in Höhe von 150.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2): Erforderlich ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und jeweils mindestens 100.000 Euro für Wasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden und den Verlust von Schlüsseln bzw. den Ersatz einer Schließanlage, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Los 3:
Zu 1): Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz in Höhe von 200.000 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2): Erforderlich ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und jeweils mindestens 100.000 Euro für Wasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden und den Verlust von Schlüsseln bzw. den Ersatz einer Schließanlage, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Bewirbt ein Bieter sich auf mehrere Lose, muss er mindestens die Summe der jeweils geforderten Mindestumsätze nachweisen, d.h. bei einer Bewertung auf Los 1 und 2 ist mindestens ein Gesamtumsatz in Höhe von 350.000 Euro netto und bei einer Bewertung auf alle Lose mindestens ein Gesamtumsatz in Höhe von 550.000 Euro im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre erforderlich.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/ Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 6) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zu Referenzen über die Gebäudereinigung, Formblatt 9.
Los 1:
Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen zur Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit Publikumsverkehr (z.B. öffentlich zugängliche Gebäude, Büroräume mit Mandantenverkehr, Schulen oder vergleichbar; keine rein intern genutzten Gebäude) mit einer Grundreinigungsfläche von mindestens 15.000 qm sowie einer jährlichen Reinigungsfläche von mindestens 1,5 Mio. qm.
Los 2:
Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen zur Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit Publikumsverkehr (z.B. öffentlich zugängliche Gebäude, Büroräume mit Mandantenverkehr, Schulen oder vergleichbar; keine rein intern genutzten Gebäude) mit einer Grundreinigungsfläche von mindestens 3.000 qm sowie einer jährlichen Reinigungsfläche von mindestens 500.000 Mio. qm.
Los 3:
Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen zur Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit Publikumsverkehr (z.B. öffentlich zugängliche Gebäude, Büroräume mit Mandantenverkehr, Schulen oder vergleichbar; keine rein intern genutzten Gebäude) mit einer Grundreinigungsfläche von mindestens 7.000 qm sowie einer jährlichen Reinigungsfläche von mindestens 800.000 qm.
Alle Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) stammen, d.h. in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von sechs Monaten am Stück erbracht worden sein.
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Die Auftraggeberin wird vor Zuschlagserteilung für die Bestbieter eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen zum Verfahren sowie die Formblätter für den Teilnahmeantrag können dort heruntergeladen werden. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 6 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose, ist für jedes Los ein vollständiges Angebot einzureichen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
6. Im Vergabeverfahren besteht die Möglichkeit zu einer Objektbesichtigung. Einzelheiten können dem Informationsmemorandum entnommen werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html