Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0201
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LVR-Zentraler Einkauf und Dienstleistungen, Sabine Etzenbach
E-Mail:
Telefon: +49 2218092329
Fax: +49 22182840507
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge
Über die Rahmenvereinbarung sollen Saubere Fahrzeuge für die 23 Fuhrparke des LVR angeschafft werden.
Fuhrparke der Dienststellen des Landschaftsverband Rheinland, verteilt über das Verbandsgebiet (siehe Anlage)
Rahmenvereinbarung Saubere Fahrzeuge
Geschätzter Bedarf an Leasingfahrzeugen in der Vertragslaufzeit basierend auf den Beschaffungen der letzten beiden Jahre
Kleinstwagen 4 Stück
Kleinwagen 5 Stück
Kompaktwagen 6 Stück
PKW-Kastenwagen 1 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag im Handelsregister
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung Bietereignung mit Angaben zu
1. Firmenprofil
2. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
Personenschäden (je Schadensfall): 1 Mio Euro
Sachschäden (je Schadensfall): 1 Mio Euro
Vermögensschäden (je Schadensfall): 1 Mio Euro
Der Bieter hat nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit oben stehenden Versicherungssummen vorzulegen. Sofern keine Versicherung besteht hat der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nebenstehenden Versicherungssummen für die Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Zuschlagserteilung
abzuschließen und den Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
1. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Angabe, ob Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden
3. Angabe von mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.