Bewachungsdienste BAMF FF/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.18 - 0996/23/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]734
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste BAMF FF/Oder
Bewachungsdienste beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Georg-Quincke-Str. 1, 15236 Frankfurt (Oder)
Frankfurt/Oder
Ein Mengengerüst von ca. 62.000 Bewachungsstunden im Vertragszeitraum von 5 Jahren.
Optionaler Bedarf an Bewachungsstunden von bis zu 400 Stunden (Höchstmenge) für den Objektschutzdienst/Separatwachdienst und von bis zu 80 Stunden (Höchstmenge) für den Revier-/Interventionsdienst auf die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit (01.09.2023 - 31.08.2028) einmal um 1 Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung mindestens in Textform von der Auftraggeberin spätestens drei Monate vor Ende der Festlaufzeit gegenüber der Auftragnehmerin vorgenommen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Optionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsdienste BAMF FF/Oder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.