Aufrüstung Innolas-Laser
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendelsteinstr. 1
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 383488-2324
Fax: +49 383488-2349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ipp.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufrüstung Innolas-Laser
Ein vorhandener Laser (Hersteller Innolas) soll für erhöhte Anforderungen an Leistung und Präzision
aufgerüstet werden. Alternativ wäre die Lieferung eines neuen Lasers mit dieser Funktionalität (Nebenangebot).
Greifswald
Ein vorhandener Laser (Hersteller Innolas) soll für erhöhte Anforderungen an Leistung und Präzision
aufgerüstet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krailing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.