Schädlings-/Rattenbekämpfung, Krefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-KBK-B2-50-DobP-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostwall 175
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B4-30 Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 215136604512
Fax: +49 215136604515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbk-krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schädlings-/Rattenbekämpfung, Krefeld
Der Kommunalbetrieb Krefeld beabsichtigt die Durchführung einer Schädlings-/Rattenbekämpfung im Kanalnetz und in/auf öffentlichen Anlagen der Stadt Krefeld zu vergeben. Die Rattenbekämpfungsmaßnahme ist in eigener Verantwortung durchzuführen.
Sämtliche Arbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Kanalschächte, sowie die Absicherung durch Absperr- oder Warnmaßnahmen jeweiliger Einsatzstellen im Verkehrsraum sind ordnungsgemäß auszuführen und in die Angebotspauschale einzurechnen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Kanalschächte in Teilen unter Gleisanlagen gelegen sind und Bundessstraßen das Mitführen eines Leitpfeils bedürfen, so die dortigen Schächte belegt werden.
Stadtgebiet Krefeld 47798 Krefeld
RATTENBEKÄMPFUNG IM KANALNETZ
Nach der Hauptbelegung folgt die Kontrolle mit eventueller Nachbelegung.
Die Belegung erfolgt Stadtteilbezogen. Einer Erhebung über das in jeweiligen Stadtteilen beobachtete Aufkommen von Ratten folgend muss in bestimmten Stadtteilen jeder Schacht belegt werden, in anderen Stadtteilen muss nur jeder 3. oder 5. Schacht belegt werden.
Die Belegungsanzahl der Schächte in den einzelnen Stadtteilen wird vom AG vorgeschrieben. Die Belegung erfolgt im Schmutzwasser-, Mischwasser- und Regenwassernetz.
Zu belegende Schächte insgesamt: ca. 9.000 Stück pro Jahr.
Die Belegung muss in geschlossenen Einheiten erfolgen (Stadtteile) und damit so konzentriert wie möglich durchgeführt werden.
Bei zwischenzeitlichen Rattenbefallsmeldungen außerhalb des Bekämpfungsplans hat eine direkte zusätzliche Sonderbelegung zu erfolgen. Die Sonderbelegung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen.
RATTENBEKÄMPFUNG IN/AUF ÖFFENTLICHEN ANLAGEN DER STADT KREFELD
- Straßenbau (Straßenbegleitgrün ca. 100 Gefahrenstellen/Jahr, Kabelschächten ca. 20 Gefahrenstellen/Jahr),
- Friedhöfen ca. 20 Gefahrenstellen/Jahr,
- Grünanlagen in Summe 60 (aufgeteilt in Forst ca. 10 Gefahrenstellen/Jahr, Parkanlagen ca. 20 Gefahrenstellen/Jahr und Spielplätzen ca. 20 Gefahrenstellen/Jahr, KITA / Schulen ca. 10 Gefahrenstellen/Jahr)
Die Belegung erfolgt infolge von durch den AG geprüften Meldungen aus der Bevölkerung in Form einer Sonderbelegung. Die Sonderbelegung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Jahr (01.01.2026 bis 31.12.2026) unter Gewährung des angebotenen Preisindex zu verlängern.
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung des Rahmenvertrags wird vom Auftraggeber bis zum 30.06.2025 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Sachkundenachweis zur Rattenbekämpfung: Nachweis der Sachkunde zur Rattenbekämfung mittels Kopie der entsprechenden Ausbildungs-/Schulungsbescheinigung bzw. der Sachkundebescheinigung
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 4,0 Mio. Euro für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auf-tragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 4,0 Mio. Euro für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auf-tragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Referenzen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Ostwall 175, 47798 Krefeld
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ohne optionale Verlängerung: 3. Qrt. 2025
Mit optionaler Verlängerung: 3. Qrt. 2026
Bei etwaigen Rückfragen werden Sie gebeten, sich umgehend an die Vergabestelle des Kommunalbetriebs Krefeld zu wenden.
Bitte nutzen Sie hierzu den Kommunikationskanal des Vergabemarktplatzes.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY0Y15033PF4
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).