Verstetigung Roma-Bildungsmediationsprogramms Vast vastete Referenznummer der Bekanntmachung: F013/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23150-24169
Fax: +49 23150-29458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verstetigung Roma-Bildungsmediationsprogramms Vast vastete
Um die Bildungsteilhabe von neuzugewanderten Roma-Familien aus Südosteuropa zu stärken, hat die Stadt Dortmund gemeinsam mit Kooperationspartner*innen im Jahr 2019 das Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand: Roma als Bildungsmediator*innen" mit einer Laufzeit von 4 Jahren initiiert. Angehörige der marginalisierten Roma-Communities wurden qualifiziert und werden seitdem an Schulen eingesetzt, um (insbesondere in Zusammenarbeit mit schulischen Tandempartner*innen) tragfähige Beziehungen zwischen den Familien und der Schule aufzubauen.
Königswall 25-227 44137 Dortmund Stadtbezirk Innenstadt-Nord: Anne-Frank-Gesamtschule, Diesterweg-Grundschule, Hauptschule am Hafen, Kielhornschule, Nordmarkt-Grundschule, Oesterholz-Grundschule,
Stadtbezirk Innenstadt-West: Funke-Grundschule
Stadtbezirk Mengede: Schragmüller-Grundschule
Stadtbezirk Lütgendortmund: Freiligrath-Grundschule
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst im Wesentlichen die Fortführung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme "Vast vasteste", möglichst in einem nahtlosen Übergang zum 01.08.2023 und mit einer Übernahme der 9 bereits qualifizierten und eingearbeiteten Roma-Bildungsmediator*innen an den 9 aktuellen Schulstandorten.
Bei etwaigen Neueinstellungen ist zudem stets eine (Basis-)Qualifizierung durchzuführen (Anlage 2), ebenso wie eine fortlaufende Weiterqualifizierung des Bestandspersonals und eine empowerment-orientierte Unterstützung desselben zur Entwicklung beruflicher Perspektiven.
Zur übergreifenden Maßnahmenkoordination ist weiterhin eine Maßnahmenleitung (1,0 Stelle vzv.) zu besetzen und einzustellen.
Außerdem ist insbesondere zu gewährleisten, dass eine enge Zusammenarbeit mit der beim Regionalen Bildungsbüro der Stadt Dortmund angesiedelten Koordinierungsstelle "Bildungsteilhabe von Neuzugewanderten aus Südosteuropa" erfolgt und dass die von dieser Koordinierungsstelle angebotene Fachberatung in Anspruch genommen wird. Ferner ist außerdem eine aktive Teilnahme an einzurichtenden Steuergremien und am Landesprogramm "Vast vasteste - Hand in Hand in NRW" umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verstetigung Roma- Bildungsmediationsprogramms Vast vastete
Postanschrift: Klosterstraße 8-10
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDL3T
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland