TH OWL Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 12579/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusalle 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52617020
Fax: +49 52617021711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 5219653599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
TH OWL Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen.
Zur Realisierung des Projektes werden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs‐ und Begegnungsflächen eingerichtet.
Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und können flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden.
Die tragenden und auch umhüllenden Bauteile des Gebäudes sollten, abgestimmt auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit, präferiert als Holzkonstruktion ausgebildet werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (anteilig). Auf die stufenweise Beauftragung wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Es werden zunächst nur die Leistungen der Projektphase A (Leistungstufe 1) beauftragt. Diese beinhaltet Leistungen der Leistungsphasen 1, 2 und 3 nach HOAI. Die Details der einzelnen Stufen sind der Bewerberinformation und dem Ingenieurvertrag zu entnehmen.
Trotzdem sind auch die weiteren Leistungen durch die Bieter anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungen der Projektphase B (Leistungen Stufe 2 bis 4) beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die Bauleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss diese in dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister eingetragen sein. Mit dem Angebot muss ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindeststandards.
Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 1 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Referenz Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung HLS: Bieter müssen für mindestens eine Referenz die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung eines Gebäudes mit Werkstätten oder Laboren aus den letzten 10 Jahren (ab August 2013) nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1)
2. Referenz Objektüberwachung Technische Gebäudeausrüstung HLS: Bieter müssen für mindestens eine Referenz die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung eines Gebäudes mit Werkstätten oder Laboren aus den letzten 10 Jahren (ab August 2013) nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2)
3. Anzahl der beschäftigen Berufsträger: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu den beschäftigten Berufsträgern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 3)
zu Ziff. 1:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren
- Erbrachte Leistungen mind. LPH 3 bis 7 nach § 55 HOAI
- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden
- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Verfügt der Bieter nicht über ein Referenzprojekt mit den o.g. Anforderungen aus der Zeit seit 2013, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 7 nach § 55 HOAI vollständig für die o.g. Anlagengruppen erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 5 und die Leistungsphasen 6 bis 7 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch ein mit öffentlichen Fördermitteln errichtetes Gebäude mit Werkstätten oder Laboren betreffen, nach dem 01.08.2013 fertiggestellt worden sein und die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI müssen Baukosten von insgesamt mind. 1 Euro netto umfasst haben.
Für den Referenznachweis ist das Formular B-13 zu nutzen.
zu Ziff. 2:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren
- Erbrachte Leistungen mind. LPH 8 nach § 55 HOAI
- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden
- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für den Referenznachweis ist das Formular B-14 zu nutzen.
zu Ziff. 3:
Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.
Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die Bauleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
2. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.