TH OWL Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 12579/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Postanschrift: Campusalle 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52617020
Fax: +49 52617021711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C5AE4D57-5127-4C98-B3CB-C765E9D250CC
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 5219653599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C5AE4D57-5127-4C98-B3CB-C765E9D250CC
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TH OWL Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Referenznummer der Bekanntmachung: 12579/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen.

Zur Realisierung des Projektes werden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs‐ und Begegnungsflächen eingerichtet.

Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und können flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden.

Die tragenden und auch umhüllenden Bauteile des Gebäudes sollten, abgestimmt auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit, präferiert als Holzkonstruktion ausgebildet werden.

 

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (anteilig). Auf die stufenweise Beauftragung wird ausdrücklich hingewiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projektteams - Qualifikation des Projektleiters und des Bauleiters unter Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation, der Dauer der Berufserfahrung sowie unter Berücksichtigung der Anzahl der persönlichen Referenzprojekte bezüglich Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte und Gebäudeautomation (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) im Rahmen der Planung von Gebäuden mit Werkstätten oder Laboren / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Es werden zunächst nur die Leistungen der Projektphase A (Leistungstufe 1) beauftragt. Diese beinhaltet Leistungen der Leistungsphasen 1, 2 und 3 nach HOAI. Die Details der einzelnen Stufen sind der Bewerberinformation und dem Ingenieurvertrag zu entnehmen.

Trotzdem sind auch die weiteren Leistungen durch die Bieter anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungen der Projektphase B (Leistungen Stufe 2 bis 4) beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

 

Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:

 

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die Bauleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.

Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

 

 

Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss diese in dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister eingetragen sein. Mit dem Angebot muss ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindeststandards.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 1 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenz Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung HLS: Bieter müssen für mindestens eine Referenz die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung eines Gebäudes mit Werkstätten oder Laboren aus den letzten 10 Jahren (ab August 2013) nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1)

 

2. Referenz Objektüberwachung Technische Gebäudeausrüstung HLS: Bieter müssen für mindestens eine Referenz die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung eines Gebäudes mit Werkstätten oder Laboren aus den letzten 10 Jahren (ab August 2013) nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2)

 

3. Anzahl der beschäftigen Berufsträger: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu den beschäftigten Berufsträgern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 3)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Ziff. 1:

Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren

- Erbrachte Leistungen mind. LPH 3 bis 7 nach § 55 HOAI

- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden

- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro

 

Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).

Verfügt der Bieter nicht über ein Referenzprojekt mit den o.g. Anforderungen aus der Zeit seit 2013, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 7 nach § 55 HOAI vollständig für die o.g. Anlagengruppen erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 5 und die Leistungsphasen 6 bis 7 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch ein mit öffentlichen Fördermitteln errichtetes Gebäude mit Werkstätten oder Laboren betreffen, nach dem 01.08.2013 fertiggestellt worden sein und die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI müssen Baukosten von insgesamt mind. 1 Euro netto umfasst haben.

 

Für den Referenznachweis ist das Formular B-13 zu nutzen.

 

zu Ziff. 2:

Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren

- Erbrachte Leistungen mind. LPH 8 nach § 55 HOAI

- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden

- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro

 

Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).

 

Für den Referenznachweis ist das Formular B-14 zu nutzen.

 

zu Ziff. 3:

Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.

 

Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die Bauleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/09/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.

 

2. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2023

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