Optimierung der Zulaufgruppe der Kläranlage Hennef/Sieg - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-2023-056-III1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2242/888-0
Fax: +49 2242/888-880465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Optimierung der Zulaufgruppe der Kläranlage Hennef/Sieg - Planungsleistung
Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen Vorschläge zur Ertüchtigung der gesamten vorhandenen Zulaufgruppe erarbeitet werden. Sollte sich keine befriedigende und wirtschaftlich zu vertretende Lösung finden lassen, ist als Alternative ein Neubau der Anlagen unter Aufrechterhaltung des Betriebes denkbar.
53773 Hennef
Das Zulaufpumpwerk und der Rechenbereich wurden 1984 ursprünglich für eine kleinere Wasser-mengen konzipiert. Da die Rechenanlage ein unzureichendes Abscheideergebnis liefert, wurde der gesamte Zulaufbereich hydraulisch und Strömungstechnisch untersucht. Es zeigten sich hydraulische Probleme beginnend mit dem Tospunkt der Schnecken, über die Mengenverteilung und Anströmung der Rechen ohne Sohlsprung, über den Sand- und Fettfang bis hin zum Vorklärbecken.
Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen Vorschläge zur Ertüchtigung der gesamten vorhandenen Zulaufgruppe erarbeitet werden. Sollte sich keine befriedigende und wirtschaftlich zu vertretende Lösung finden lassen, ist als Alternative ein Neubau der Anlagen unter Aufrechterhaltung des Betriebes denkbar.
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen erfüllen. Für den Fall, dass mehrere vollständige Teilnahmeanträge Grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, als vor dem Hintergrund des Aufwands des Verfahrens am weiteren Verfahren beteiligt werden können, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber
geringer ist als drei, findet keine Begrenzung statt, sondern werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung: Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) , Referenzen der letzten drei Kalenderjahre (Gewichtung 20 %, max. 10 Punkte, Faktor 2,0); Referenzen ähnlicher Projekte der letzten drei Kalenderjahre (Gewichtung 15 %, max. 10 Punkte, Faktor 1,5); Bürogröße mit Entwicklung in den letzten drei Jahren (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Subunternehmeranteil kleiner 30% (Gewichtung 20%, max. 10 Punkte, Faktor 2) Ausbildungsbetrieb (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter EMSR (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter MTA (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter Verfahrenstechnik (Ingenieure / Techniker) Mitarbeiter Bau (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5). Weitere Erläuterungen sind in der Anlage 1 "Matrix Bewerbung" zu entnehmen.
Die für eine mögliche Auswahl erforderlichen Angaben sind entsprechend dem beigefügten Formular "Teilnahmeantrag" mitzuteilen. Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit Ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten
Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Der öffentliche Auftraggeber behält
sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre
-Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
-Referenzen ähnliche Projekte der letzten 3 Kalenderjahre
- Bürogröße mit Entwicklung in den letzten 3 Jahren
- niedergelassenes Büro
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB
-Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB. Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden
-Erklärung, dass der Jahresumsatz im Mittel in den letzten fünf Jahren mindestens 500.000 EUR (Brutto) betragen hat (auf Verlagen des Auftraggebers ist dieses entsprechend bei Bedarf nachzuweisen).
In Form von Fremdnachweisen:
-Nachweis über Bestehen und Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung. Hierzu sind für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 2.500.000 EUR (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr) abgedeckt.
- Sub Unternehmeranteil <30%
- Ausbildungsbetrieb
- Mitarbeiter EMSR (Ingenieure / Techniker)
- Mitarbeiter MTA (Ingenieure / Techniker)
- Mitarbeiter Verfahrenstechnik (Ingenieure / Techniker)
- Mitarbeiter Bau (Ingenieure / Techniker)
- mindestens drei Referenzobjekte aus dem Abwasserbereich, davon müssen mindestens zwei Objekte aus dem Umbau von Kläranlagen (Bauen im Bestand) erfolgt sein. Zudem sind mindestens Bruttobaukosten in Höhe von 2.000.000 EUR die Mindestgrundlage. Referenzen mit geringerem Wert werden nicht berücksichtigt. In den Referenzen ist der Auftraggeber, das Gebäude, die gesamte Planungs- und Bauzeit, die Kostengruppen 300 und 400, sowie die erbrachten Planungsleistungen darzulegen.
- Erfahrung/fachliche Eignung (je Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Ingenieurbüro und je Tragwerksplaner einzeln): Angaben der Projektleiter, Planer, Statiker und Bauleiter allgemein, Gesamtanzahl der Mitarbeiter je Büro, davon tätig im Abwasserbereich, Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit des Büros, einschließlich Nennung sämtlicher digitalen Schnittstellen (Voraussetzung hier ist, dass der Datenaustausch aller Dokumente im pdf-Format erfolgt, Planunterlagen zusätzlich im dwg-/dxf-Format, Ausschreibungen komplett im GAEB-Format d81).
- Jedes Büro hat mindestens einen Stellvertreter namentlich zu benennen, der für die Ausfallzeiten bei Urlaub oder im Krankheitsfall die temporäre Vertretung übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD0PS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.