Konzeption und Durchführung Sportler*innen Wahl NRW 2023-2030 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-26_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Alfred-Allee 25
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lsb.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung Sportler*innen Wahl NRW 2023-2030
Der Auftraggeber ist die größte Personenvereinigung in Nordrhein-Westfalen. Über seine 129 Mitgliedsorganisationen sind rund 17.700 Sportvereine mit ihm verbunden, die insgesamt über 4,93 Millionen Mitglieder zählen. In Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen verleiht er jährlich den FELIX Award, eine Auszeichnung für Spitzensportler*innen in NRW. Für die Planung und die Durchführung dieses Vorhabens benötigt er externe Dienstleistungen. Diese sollen in dem vorliegenden Verfahren beschafft werden.
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Friedrich-Alfred-Allee 25 47055 Duisburg
Der Auftragnehmer konzeptioniert für den Auftraggeber den "FELIX Award" bzw. den "FELIX Champions" in den Jahren 2023 - 2030. Er führt die Veranstaltung einschließlich aller hierfür vorgesehenen Schritte und Teilveranstaltungen als Generalunternehmer durch.
Seit 2007 werden jedes Jahr die besten Spitzensportler*innen aus Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Die Awards vergibt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Awards werden in sieben Kategorien an die besten Sportler*innen aus Nordrhein-Westfalen vergeben.
Die feierliche Verleihung fand in den letzten Jahren jeweils im Dezember am zweiten Freitagabend abwechselnd in Dortmund (Westfalenhalle) oder in Düsseldorf (Mitsubishi Electric Halle) statt. Die Verleihung wurde begleitet durch ein kulinarisches 3-Gänge Galadinner, mindestens zwei Show-Acts (Gesang, Comedian, Akrobatik mit hoher sportlicher Affinität) sowie einer After-Show-Party (mit DJ oder/und Band). Es wurden jeweils ca. 1.000 Gäste, darunter Prominenz aus Sport, Wirtschaft und Politik eingeladen. Die Highlights der Verleihung wurden am Folgetag im WDR-Fernsehen übertragen. Ein Mitschnitt einer Veranstaltung findet sich hier:
https://go.lsb.nrw/aufzeichnung-felix
Die Verleihung der Awards soll zukünftig, abhängig vom Olympischen Zyklus, als "FELIX Champions" in den Olympischen und Paralympischen Jahren und als "FELIX Award" in den nicht Olympischen Jahren stattfinden.
Der Auftraggeber veranstaltet den FELIX Award in enger Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Abteilung Sport und Ehrenamt der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Steuerungsgruppe") in den Jahren 2023, 2025, 2026, 2027, 2029, 2030.
In den Olympischen Jahren 2024 und 2028 veranstaltet der Auftraggeber in enger Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Abteilung Sport und Ehrenamt der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen und der Sportstiftung NRW (im Folgenden "Steuerungsgruppe") den FELIX Champions.
Der FELIX findet abwechselnd in Dortmund und Düsseldorf statt.
Der Auftragnehmer erstellt als Veranstaltungsagentur einen Vorschlag für die Neukonzeptionierung des FELIX-Award. Er wird den FELIX-Award für den Auftraggeber in den Vertragsjahren planen und durchführen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Gesamtbeschaffungswert bildet das Gesamtbudget für die komplette Vertragslaufzeit (8 Jahre) ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeption und Durchführung Sportler*innen Wahl NRW 2023-2030
Postanschrift: Max-Keith-Straße 66
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2018422481
Fax: +49 20184224395
Internet-Adresse: http://tas-agentur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRNDL3Z
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland