Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung und Ausbau der Kläranlage Windeck-Herchen - Generalplanerleistungen (Lph 5 - 8)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 12
Ort: Windeck
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeindewerke-windeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung und Ausbau der Kläranlage Windeck-Herchen - Generalplanerleistungen (Lph 5 - 8)
Die Kläranlage Herchen muss im laufenden Betrieb komplett umgebaut werden. Die hierzu erforderlichen Grundlagen (bis einschließlich LPH 4) inkl. eines „Umbaukonzeptes“ sowie die Genehmigungsplanung wurden durch das Ing.-Büro Dr. Denkert erbracht und durch die Bezirksregierung Köln genehmigt.
Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung (jeweils in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI 2021) zu vergeben:
-Objektplanung für Ingenieurbauwerke
-Planung technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 und 7.2)
-Tragwerksplanung (nur bis Lph. 6)
-SiGeKo (besondere Leistung)
-ökologische Baubegleitung/Bauüberwachung (zusätzliche Leistung)
Ein Entwurf der Angebotsblätter ist als Anlage 14 beigefügt und wird den Teilnehmern als EXCEL .xlsx-Datei zur Verfügung gestellt.
ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.
Gegenstand der Ausschreibung sind die beschriebenen Generalplanerleistungen für die Leistungsphase 5 - 8 nach HOAI nebst besonderen und ggf. zusätzlichen Leistungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem an dieser Stelle noch rein informatorisch beigefügten Angebotsblättern (Anlage 14).
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Zunächst werden die Generalplanerleistungen in allen genannten Planungsdisziplinen für die Leistungsphase 5 nach HOAI fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen der AG darüber entscheiden wird, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.
Windeck-Herchen
1. Projektbeschreibung
In der nachfolgenden Projektbeschreibung zur Ertüchtigung und Ausbau der Kläranlage Windeck-Herchen werden die Rahmenumstände und notwendigen Generalplanerleistungen beschrieben, welche vorliegend zur Ausschreibung kommen.
1.1 Umfang und Inhalt des Projekts
Die Kläranlage Herchen muss im laufenden Betrieb komplett umgebaut werden. Die hierzu erforderlichen Grundlagen (bis einschließlich LPH 4) inkl. eines „Umbaukonzeptes“ sowie die Genehmigungsplanung wurden durch das Ing.-Büro Dr. Denkert erbracht und durch die Bezirksregierung Köln genehmigt.
Detaillierte Informationen sind dem Genehmigungsantrag, der Genehmigung sowie den weiteren beigefügten Dokumenten zu entnehmen.
Aufgrund der vorliegenden Genehmigung bzw. der entsprechenden Planung wird davon ausgegangen, dass sämtliche Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht wurden bzw. vorliegen.
Die Aufgabenstellung zum Umbau der Kläranlage umfasst Ingenieurleistungen (Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung, Statiken, Berechnungen usw.) zum:
o Abriss und Neubau Zulaufpumpwerk
o Abriss und Neubau Rechengebäude/Sandfang inkl. Maschinentechnik
o Umbau "Kombibecken" in "Misch-/Speicherbecken"
o Neubau Belebungsbecken (ca. 1.500 m³)
o Neubau Nachklärbecken (ca. 800 m³)
o Neubau Fällmittel-, Kreide-, Kohlenstoffdosierung
o Neubau Belüftungszentrale
o Pumpen- und Maschinentechnik
o Umbau Betriebsgebäude
o Abriss Tropfkörper
o Erstellung eines detaillierten Umbaukonzeptes, Betriebshandbuchs, und von Detailplänen usw.
o Erstellung, Anpassung und Optimierung der Kläranlagensteuerung inkl. Pflichtenheft (Einschaltpunkte, Laufzeiten usw.; keine Regelung, die Programmierung der KA-Steuerung wird durch den Betreiber erbracht)
o SiGeKo-Plan/ -Überwachung
o Ökologische Baubegleitung, Bauleitung und Bauüberwachung
Diese Auflistung ist nicht abschließend; weitere Leistungen können erforderlich sein.
Während des Umbaus der Anlage dürfen die aktuell gültigen Überwachungswerte nicht überschritten werden. Zudem müssen jederzeit bis zu 50 l Abwasser pro Sekunde übernommen und gereinigt werden können. Hierzu sind teilweise besondere Bauzustände/Provisorien erforderlich.
Die Anlage wird wie die drei weiteren Kläranlagen der Gemeindewerke durch die Fa. WTE Betriebsgesellschaft Windeck (WTEB) betrieben und ist auf das Prozessleitsystem der Kläranlage Rosbach aufgeschaltet. Teilweise sind daher bestimmte Bauteile zu verwenden bzw. die Steuerung und das Prozessleitsystem zusammen mit der Fa. WTEB anzupassen.
Ziel ist es, die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 im Rahmen einer Generalplanerleistung in Bezug auf das obige Projekt durch den im Verhandlungsverfahren obsiegenden Bieter (ggf. stufenweise) ausführen zu lassen.
Da die Kläranlage Herchen in einem räumlich sehr beengten Baufeld liegt, ist es ausdrücklich erwünscht, dass die Bieter die Liegenschaft im Rahmen eines Ortstermins besichtigen. In diesem Falle wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
1.2 Termine
Während des Umbaues sind jahreszeitliche Auflagen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zu beachten.
Die Umbauten sollen bis zum 31.12.2026 (Zielvorstellung) erfolgreich umgesetzt sein.
1.3 Stand der bisherigen Planungen (LPH 1 bis 4) und Planungsgrundlagen
Als Grundlage für die Ausführungsplanung (LPH 5) und die weiteren Leistungsphasen (LPH 6 bis 8) werden vom AG folgende Unterlagen bereitgestellt:
o [Bez.Reg Köln; 2022] Bezirksregierung Köln; Einleitung aus der Kläranlage Windeck-Herchen in die Sieg; Erlaubnisbescheid; Az: 54.2-(8.19)-6.1-2 vom 18.01.2022 – Anlage 08
o [Bez.Reg Köln; 2022A] Bezirksregierung Köln; Verfahren nach § 57 Abs. 2 LWG; 2.Änderungsbescheid zur Genehmigung vom 15.03.1989; Az:54.2-(8.19)-6-1-Al vom 29.03.2022 – Anlage 09
o [Dr. Denkert; 2017] Dr. Denkert, Bochum; Bau- und Wasserrechts-Antrag, Ertüchtigung und Ausbau Kläranlage Windeck-Herchen; Dezember 2017 – Anlage 10
o [Dr. Denkert; 2018] Dr. Denkert, Bochum; Ergänzungen zum Genehmigungsantrag auf Erweiterung der Kläranlage Windeck-Herchen – Anlage 11
o Aus Gründen der größtmöglichen Transparenz möchte die Vergabestelle den Teilnehmern zudem bereits in diesem Verfahrensstadium einen umfassenden Überblick über die bisherigen Planungsergebnisse und etwaige Bestandsunterlagen verschaffen. Hierzu überreichen wir als Anlage 12 einen ZIP-Ordner mit allen weiteren relevanten Unterlagen aus den bereits abgeschlossenen Leistungsphasen. Das entsprechende Inhaltsverzeichnis des ZIP-Ordners finden Sie in der Anlage 13.
Alle vorgenannten Unterlagen zum Planungsstand dienen damit der Veröffentlichung verfahrensrelevanter Arbeitsergebnisse im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten bzw. Teilnehmer, um einen Vorteil auf Seiten der Verfasser von vornherein auszuschließen.
Die bereitgestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln bzw. zu vernichten, falls keine weitere Verwendung hierfür vorliegt.
Die Dateien (.pdf) sind als [Verfasser_Jahr] benannt.
Abweichungen zum Genehmigungsantrag:
Bisher sind folgende Abweichungen zum Genehmigungsantrag bekannt bzw. müssen als Hinweise für die weitere Planung beachtet werden:
o Veränderung der Niederschlagsentwässerung, nur Teile der Hofflächen sollen in den Zulauf der Anlage geleitet werden, die weiteren Dach- und versiegelten Flächen sollen direkt an den Ablauf der Anlage angeschlossen werden. Teilweise werden hierzu neue Kanäle erforderlich.
o Der geplante 1m³ Müllcontainer (für Sand bzw. Rechengut) kann nicht verwendet werden, da das Entsorgungsunternehmen nur noch 5,5m³ Muldencontainer/Absetzmulden leert.
o Klärung Schwing- oder Rolltor an „Kreidelager“ wegen Geländeneigung, Zufahrtsmöglichkeit usw.. Ggf. ist eine Lagerung von Kreide usw. im Keller anzudenken.
o Zufahrtstor muss versetzt werden.
o Ggf. ist eine leicht veränderte Betriebsweise im Volllastbetrieb (50l/s) umzusetzen, dabei würde eine erhöhte Abwassermenge übernommen, 50l/s behandelt und das überschüssige Abwasser im Mischbecken (Kombibecken) zwischengespeichert. Hier könnten auch Teile der Niederschlagsentwässerung angeschlossen werden.
o Genauso könnte die Betonauflast durch gezieltes Fluten des Beckens entfallen, hierdurch würde sich die Rückhaltungsmenge erhöhen.
o Der Räumer des Kombibeckens wurde teilweise bereits im Jahr 2022 erneuert.
o Ein Gebläse „AERZEN Delta Blower G5; GM 10 S“ wurde 2022 erneuert und soll weiterverwendet werden.
o Aktuell wird ein 100 kVA-Notstromaggregat beschafft und hinter dem Betriebsgebäude installiert.
o Das Bauwerk für das Ablauf-MID ist so zu platzieren, dass eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um eine Filtrierung (Scheibenfilter) möglich ist.
o Als Ersatzmaßnahme für den Natureingriff ist die Fläche hinter dem Kombibecken nicht geeignet, die Kompensation wird durch die Gemeinde Windeck im „Rosbachtal“ erbracht.
o Die Mischrampenregelung wird erst nach baulicher Fertigstellung, Inbetriebnahme und 6-monatiger Testphase der Kläranlage direkt durch die GWW installiert. Die Steuerung der Kläranlage ist daher so auszulegen, dass auch ohne MIRAR das geforderte Reinigungsergebnis erreicht wird.
1.4 Aufgabenstellung und Leistungspflichten
Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung (jeweils in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI 2021) zu vergeben:
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke
• Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 und Anlagengruppe 7.2)
• Tragwerksplanung (nur bis Lph. 6)
• SiGeKo (Besondere Leistung)
• Ökologische Baubegleitung/-Bauüberwachung (Zusätzliche Leistung)
Ein Entwurf der Angebotsblätter ist als Anlage 14 beigefügt und wird den Teilnehmern als EXCEL .xlsx-Datei zur Verfügung gestellt.
ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.
Vom Generalplaner wird eine enge und gute Koordinierung der verschiedenen Leistungsbilder und Gewerke erwartet. Eine besondere Vergütung ist hierfür nicht vorgesehen.
Ggf. wird das Planungsteam durch weitere Fachberater ergänzt. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen.
Der AG legt Wert auf eine nachhaltige Baumaßnahme unter Berücksichtigung energieeffizienter Bauweisen. Darüber hinaus ist dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit unter dem Gesichtspunkt geringer Wartungs- und Erhaltungskosten Rechnung zu tragen.
Sind über die vom AG bereitzustellenden Unterlagen und Informationen hinaus weitere Auskünfte erforderlich, hat der AN diese vom AG unverzüglich und in schriftlicher Form anzufordern. Ebenso hat der AN den AG regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren. Insbesondere sind dem AG alle Entwicklungen, die das Erreichen des in der Auftragsaufgabenstellung beschriebenen Projektziels gefährden, unverzüglich mitzuteilen.
Der AN hat alle für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Auskünfte und Unterlagen so rechtzeitig beim AG und den anderen Beteiligten anzufordern, dass keine Beeinträchtigung des Projektablaufes entsteht.
Der AN ist ebenso verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern bzw. weiterzuleiten, dass diese ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen können.
Durch den AN sind in regelmäßigen Abständen, mindestens 14-tägig, bei Bedarf entsprechend öfter, Besprechungen zu organisieren und zu leiten. Das Ergebnis aus den Besprechungen ist durch den AN zu protokollieren und zu verteilen. Die Protokolle sind unverzüglich an den AG zu versenden, spätestens nach 3 Arbeitstagen. Der benannte Projektleiter Planung hat die Besprechungen zu führen.
Der Projektleiter Planung darf ausschließlich aus wichtigen Gründen und nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden.
3.4 Auswahl bei Punktgleichstand:
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
4. Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren:
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (30 %).
Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 70 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 70 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Die Bieter sind in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphase 5
nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben wird. Die Leistungsphasen 6-8 werden optional ausgeschrieben.
Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 30 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 30 Punkte zu erreichen.
ACHTUNG: Die Präsentation ist wertungsrelevant! Sie wird neben dem im endgültigen Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden.
Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektumsetzung (20 % der Gesamtwertung) und der Gesamteindruck der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.
Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für:
• die Projektleitung und
• stellvertretende Projektleitung;
zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich ist. Dies gilt nicht bei Personenidentität.
Etwaige Vertreter (z.B. Geschäftsführer o.ä.), die im Auftragsfall die Ausführung nicht übernehmen, können nicht bewertet werden, da ansonsten die Auftragsbezogenheit nicht gegeben wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es für die Wertung relevant sein kann, dass – sofern mehrere Verantwortliche benannt sein sollten – alle Verantwortlichen im Rahmen der Präsentation vortragen, damit die Vergabestelle einen Eindruck von den beteiligten Personen erlangen kann.
ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.
4.2
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
4.3
Auf das Erstangebot wird ohne weitere Verhandlungen nicht der Zuschlag erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung und Ausbau der Kläranlage Windeck-Herchen; G e n e r a l p l a n e r l e i s t u n g e n (LPH 5 bis 8)
Postanschrift: Auf der Heide 8a
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen/Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Gemeinde Windeck
Datenschutzbeauftragter Malte Reichel
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
E-Mail:
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregister-gesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbewerbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).