Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Halterner Straße 5
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Altkemper
E-Mail:
Telefon: +49 2362663436
Fax: +49 2362665730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Dorsten
Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Postanschrift: Hiberniastraße 4
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dorsten
Schülerbeförderung zur Haldenwangschule im Schuljahr 2023/2024
Postanschrift: Hiberniastraße 4
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Die genaue Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler zur Haldenwangschule (Förderschule) steht erst kurz vor Beginn des jeweiligen Schuljahres fest. Der Haldenwangschule wurden zum Schuljahr 2023/2024 von der Schulaufsicht 5 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Haltern am See zugewiesen, die zur Schule zu befördern sind. Da die tägliche Fahrtzeit (Hin- und Rückweg) von 120 Minuten für die Schülerinnen und Schüler nicht überschritten werden darf, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer eine zusätzliche Linie für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus Haltern einrichtet. Dies verursacht Mehrkosten in Höhe von 46.647,90 € netto.
Die endgültige Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler steht immer erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres fest. Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler aus der Nachbarstadt Haltern am See hat sich durch eine Zuweisung der Schulfaufsicht nach Auftragserteilung um 5 Personen erhöht. Aufgrund der Einhaltung der zumutbaren Fahrtzeit kann die Beförderung nur erfolgen, wenn eine zusätzliche Linie eingerichtet wird. Dass der Haldenwangschule durch die Schulaufsicht 5 weitere Schülerinnen und Schüler aus Haltern zugewiesen werden, konnte die Stadt Dorsten nicht vorhersehen. Die Stadt Dorsten hat ihre Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht verletzt. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch die Erweiterung um eine Linie nicht. Die zusätzliche Linie konnte somit im Rahmen einer Auftragserweiterung eingerichtet werden.