Rahmenvertrag Kastenmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen, Competence Center Allgemeiner Einkauf und Dienstleistungen, Oliver Harzsch
E-Mail:
Telefon: +49 2218092018
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kastenmöbel
Lieferung von Kastenmöbeln
Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland, verteilt über das Verbandsgebiet des LVR
Schränke, Betten, Tische u.ä. aus Holzplattenmaterial, Sonderanfertigungen
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber nach einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 30.06.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 30.06.2026
Der Vertrag endet spätestens nach dem Ausschöpfen der Verlängerungsoptionen am 31.12.2027. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Benennung drei vergleichbarer Referenzen in der Anlage Bietereignung
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Gültige Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: mind. 500.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 500.000,00 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.