Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie für die Stadt Troisdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22136 ew VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kölner Straße 176
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2241900-375
Fax: +49 2241900-8080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie für die Stadt Troisdorf
Rückläufige Besuchsfrequenz und kürzere Aufenthaltsdauer sind Folge des Strukturwandels in Innenstädten. Letzteres erfuhr durch die Coronakrise eine nicht gekannte Beschleunigung. Alle Handelsstandorte - auch die Zentren in Troisdorf - sind gefordert neue Themen und Wege anzugehen sowie neue Akteure einzubinden, um die Standortattraktivität und Belebung der Zentren zu sichern.
Durch eine digitale Zentrenstrategie sollen die Innenstadt und die Stadtteilzentren in diesem Transformationsprozess unterstützt, der stationäre Handel konkurrenzfähig gegenüber dem Onlinehandel und das gesellschaftliche Leben aller Troisdorfer*innen analog und digital verknüpft werden.
Auftragsgegenstand sind, neben der Strategieerarbeitung, die technische Umsetzung und Evaluation der Platform, das Stadtmarketing sowie die Gewährleistung des Betriebs während des Förderzeitraumes.
Stadtgebiet Troisdorf
Im Rahmen des Förderprogramms - "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist der Stadt Troisdorf der Zuschlag für den Projektantrag "Zentren Smart Beleben" in Aussicht gestellt worden.
Über eine Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende August 2025 sollen insgesamt bis zu 1.415.000 EUR Maßnahmen zur Stärkung der Troisdorfer Innenstadt und Stadtteilzentren fließen.
Der dieser Ausschreibung zu Grunde liegende Projektbaustein "Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit" behandelt die Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie. Dieser Ansatz resultiert aus Handlungsempfehlungen, die das Institut für Handelsforschung (IFH Köln) formuliert hat. 2021 hatte die städtische Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH (TROWISTA) das IFH Köln mit der Durchführung der Studie "Chancen und Potentiale digitaler Entwicklungen zur Stärkung des Troisdorfer Einzelhandels" beauftragt. Im Fokus der Untersuchung standen die Fragen, wie einerseits der Troisdorfer Einzelhandel digitale Technologien für sich nutzen kann und andererseits, welche digitalen Services und Angebote die Troisdorfer Kundschaft nutzen möchte. Die Studienergebnisse liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Nutzung einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur soll helfen, die Kooperation und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren und Nutzenden zu intensivieren und den digital-analogen Raum noch besser zu vermarkten. Ziel ist es, die Troisdorfer Stadtzentren für die Zukunft neu aufzustellen und ein nachhaltig, digital gestärktes "Erlebnis Troisdorf" zu schaffen. Die Plattform soll als dauerhaftes Instrument des Online-Marketings fungieren und von Nutzern als dauerhafter, digitaler Alltagsbegleiter wahrgenommen werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen Auftragnehmer oder ein Auftragnehmer-Konsortium zu gewinnen, das anhand von agilen Methoden die Erarbeitung und Umsetzung der digitalen Zentrenstrategie aus einer Hand, über den gesamten Projektzeitraum, gewährleistet.
Hierzu zählt insbesondere, dass die Arbeiten des technischen Dienstleisters, welcher die Plattform erstellen wird, mit angeboten werden. Die langfristige Betreiberstruktur der Plattform (inkl. Finanzierung nach Ablauf des Förderzeitraumes) soll während des Projektes erarbeitet werden. Spätestens mit dem Ablauf des Förderzeitraumes soll der zu definierende Betreiber diese übernehmen. Die Gewährleistung des Betriebes während des Förderzeitraumes ist Auftragsgegenstand.
Projektzeitraum:
Der Projektbaustein "Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit" muss verbindlich spätestens bis zum 31.08.2025 fertig gestellt sein. Als Projektstart wird von Frühjahr 2023 ausgegangen. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Auftragswert:
Gemäß Förderantrag kalkuliert der Auftraggeber mit maximal 620.000 EUR brutto Gesamtkosten für den vorliegenden Auftrag. Davon sind 40.000 EUR als investive Mittel für die Ausspielung in Form von Stelen gebunden. Es sind im Jahr 2023 211.000 EUR, im Jahr 2024 233.000 EUR und 2025 136.000 EUR umzusetzen. Investive Mittel können im Jahr 2024 oder 2025 abgerufen werden.
Verfahren:
Mittels europaweiter Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs gemäß § 18 VgV werden Konzepte (Herangehensweisen und dazu notwendige Leistungsbausteine) gesucht, um die definierten Projektziele mit dem vorgegebenen Auftragsbudget bestmöglich zu erreichen. Im ersten Schritt werden dazu geeignete Bieter ausgewählt und zur Teilnahme am Dialog eingeladen. Die ausgewählten Dialog-Teilnehmer werden zunächst zur Erstellung und Präsentation eines Konzepts zur Bewältigung der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zielen aufgefordert. Im Dialog wird die optimale Herangehensweise an die Aufgabe und die hierzu notwendigen Leistungsbausteine gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Der Dialog kann mehrere Phasen umfassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Lösungsvorschläge anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und den Dialog mit Bietern, deren Vorschläge nicht zielführend sind, zu beenden. Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der in der Dialogphase festgelegten Lösungen aufgefordert.
Es sind bereits Dienstleister im Vorfeld mit der Thematik befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Der Auftraggeber zieht keine Zahlungen oder Prämien an die Teilnehmer am Dialog vor. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Lösungsvorschläge/Projektentwürfe bzw. Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung und Umsetzung einer digitalen Zentrenstrategie für die Stadt Troisdorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
----
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
----
Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des angegebenen Angebots verbunden ist.
----
Voraussichtliche Terminschiene bis zur Aufforderung zur Abgabe eines Dialogvorschlages: zw. KW 51 2022 und KW 2 2023.
----
Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
1. Matrix-Eignungskriterien
2. Matrix-Zuschlagskriterien (für Phase 2)
3. Information zum Dialog und zur Angebotsabgabe (für Phase 2)
4. Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
5. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW)
6. Besondere Vertragsbedingungen Stadt Troisdorf
7. Mustervertrag Auftragsverarbeitung DSGVO
8. Zuwendungsantrag "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
9. Studie "Chancen und Potentiale digitaler Entwicklungen zur Stärkung des Troisdorfer Einzelhandels" IFH Köln GmbH
10. Informationen zum Service-Portal der Stadt Troisdorf
11. Informationen zu Smart-City
12. Fragenkatalog IT-Sicherheit (Dialogphase)
13. Informationen DS-GVO
----
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
1. Formular Teilnahmeantrag
2. Formblatt Referenzobjekte (entsprechend vervielfältigt)
3. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan)
4. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan)
5. Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
----
C) Weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise.
----
D) Weitere Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen;
- Verpflichtungserklärungen andere Unternehmen im Original.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DCDS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.