Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-16253
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ossietzkystr. 3
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021
Stuttgart (Mitte), 424, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, EBA (Eisenbahnbundesamt), Olgastraße 13, Liegenschaftskonzept für die Gesamtmaßnahme Olga 9, 11 und 13, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, An der Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Stuttgart, sollen zwei denkmalgeschützte Gebäude (Olgastraße 9 und 13) inklusive Außenanlagen umgebaut werden. Im Vorfeld ist zusätzlich eine Sanierungsmaßnahme am Dr. Herbert-Czaja-Weg erforderlich um eine Interimsunterbringung der BImA-Beschäftigten zu ermöglichen. Auch hier muss umgebaut, modernisiert und instandgesetzt werden. Der Bedarf des Auftraggebers (BImA) wurde definiert und gebilligt. Das Staatlichen Hochbauamt Stuttgart hat die Aufgabenstellung inklusive des genehmigten Bedarfs des Nutzers in einer Initialen Projekt Unterlage (IPU) zusammengefasst und gebündelt. Diese IPU (Leistungsphase 1/HOAI) soll nun gemäß neuer RBBau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) zu einer finalen Projektunterlage (FPU= Leistungsphase 3/HOAI) weiterentwickelt werden. Ziel ist die Bauliche Umsetzung der Baumaßnahmen bis Ende Januar 2029.
Stuttgart (Mitte), 424, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, EBA (Eisenbahnbundesamt), Olgastraße 9-13
Bauabschnitt 1: Interimsmaßnahme am Dr.-Herbert-Czaja-Weg 2
(zukünftige Vertrags-Nr. 23-16253)
Bauabschnitt 2: Sanierung Geb. Olgastr. 9
(zukünftige Vertrags-Nr. 23-16267)
Bauabschnitt 3: Sanierung Geb. Olgastr. 13
(zukünftige Vertrags-Nr. 23-16268)
Projekt: Umbau, Modernisierung und Instandsetzung der Objekte Olgastraße 9 und 13 inkl. Außenanlagen sowie der Interimsunterbringung am Dr. Herbert-Czaja-Weg 2
Tragwerksplanungsleistungen:
1. Aufgabenbeschreibung
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für mehrere Objekte nach Teil 4, Abschnitt 1 der HOAI 2021.
Bei den zu sanierenden Objekten handelt es sich um folgende Gebäude:
Bauabschnitt 1 - Interimsmaßnahme Dr. Herbert-Czaja-Weg 2 Bauabschnitt 2 - Olgastraße 9
Bauabschnitt 3 - Olgastraße 13
(Bauabschnitt 4 - Sanierung der Außenanlagen wird separat ausgeschrieben und beauftragt)
1.1 Aufgabe/ Zielsetzung:
An der Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Stuttgart sollen zwei denkmalgeschützte Gebäude (Olgastraße 9 und 13) inkl. Außenanlagen umgebaut werden. Im Vorfeld ist zusätzlich eine Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme am Dr. Herbert-Czaja-Weg erforderlich um eine Interimsunterbringung der BImA-Beschäftigten zu ermöglichen. Auch hier muss umgebaut, modernisiert und instandgesetzt werden. Der Bedarf des Auftraggebers (BImA) wurde definiert und gebilligt. Das Staatlichen Hochbauamt Stuttgart hat die Aufgabenstellung inkl. des genehmigten Bedarfs des Nutzers in einer Initialen Projekt Unterlage (IPU) zusammengefasst und gebündelt. (Anlage 1-3_BIMA-Olga9-13_LK_IPU_IV.1) Diese IPU (Leistungsphase 1/HOAI) soll nun gemäß neuer RBBau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) zu einer finalen Projektunterlage (FPU= Leistungsphase 3/HOAI) weiterentwickelt werden. Ziel ist die bauliche Umsetzung der Baumaßnahmen bis Ende Januar 2029.
Allg. Ziele:
Bauabschnitt 1, Interimsmaßnahme am Dr. Herbert-Czaja-Weg 2
Für die Interimsmaßnahme am Dr. Herbert-Czaja-Weg 2 sind als erster Bauabschnitt die Defizite gemäß Brandschutzkonzept zu beheben. Hierbei ist u. a. die brandschutztechn. Einstufung der Deckenkonstruktion erforderlich. Sollten die Decken einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen, sind hier weiter Maßnahmen notwendig. Ansonsten erfolgt hier eine Minimalsanierung, die die Interimsnutzung möglich macht.
Bauabschnitt 2 und 3, Sanierung der Olgastraße 9 und 13
Die Sanierung der Gebäude ist nach den aktuellen Vorschriften und Richtlinien zu planen (z. B. auch denen des Arbeitsschutzes). Brandschutztechn. Defizite aus dem vorbeugenden Brandschutz, die sich aus den Brandschutzkonzepten ergeben, sind zu beheben. Die in die Jahre gekommene Gebäudetechnik wie Wasser, Abwasser und Elektro ist zu modernisieren. Im Zuge der Barrierefreiheit der Gebäude ist die Erschließung über eine neue Aufzugsanlage, eine barrierefreie Teeküche und behindertengerechte WC Räume zu realisieren. Um den Aufgabenzuwachs und der damit verbunden personellen Situation gerecht zu werden ist die Nutzung des 1. Dachgeschosses zu prüfen. Eine Modernisierung des Gebäudes nach EGB55 in Abstimmung mit dem Denkmalamt wird angestrebt. Hierbei sind sowohl die Maßnahmen aus dem Liegenschaftsenergiekonzept (LEK) als auch bauphysikalische Untersuchungen nach thermischer Bauphysik für den sommerlichen als auch winterlichen Wärmeschutz umzusetzen. Für beide denkmalgeschützten Gebäude hat im Vorfeld zur Baugenehmigung eine intensive Abstimmung mit den beteiligten Behörden wie der Baurechtsbehörde, dem Denkmalamt, der Feuerwehr etc. zu erfolgen.
Es steht eine ganzheitliche Sanierung der Gebäude der Olgastraße 9 und 13 in Form von Umbauten, Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude an.
Bauabschnitt 4 - Sanierung der Außenanlagen (nur zur Info)
Als letzter Baustein der vier Bauabschnitte ist die Sanierung der befestigten Außenanlagen an der Olgastraße umzusetzen. Hierbei hat sowohl die Modernisierung der Zu- und Abwasserleitungen, der Grundleitungen, der Dachentwässerung und Hofabläufe, als auch die Instandsetzung der Abdichtung der Bunkerdecke zu erfolgen. Für die Zu- und Abfahrt auf die Liegenschaft und die neu zu ordnende Parkplatzfläche mit barrierefreien Parkplätzen steht ein Austausch der Oberflächenbeläge in Abstimmung mit dem Denkmalamt an. Des Weiteren ist die Ladeinfrastruktur für PKWs und eine Beleuchtung der Außenanlagen vorgesehen.
2. Raumprogramm und Nutzungsanforderungen
Das zu erfüllende Raumprogramm ist in der Raumbedarfsermittlung dargestellt und sieht folgende Nutzungen für die einzelnen Gebäude/Bauabschnitte vor:
BA1, Interimsmaßnahme am Dr. Herbert-Czaja-Weg 2
- Nutzung als Verwaltungsgebäude
BA2, Sanierung der Olgastraße 9
- Nutzung als Werkstatt für den Instandhaltungstrupp der BImA
- Nutzung als Verwaltungsgebäude
BA3, Sanierung der Olgastraße 13
- Nutzung als Verwaltungsgebäude
2.1. Außenanlagen (Bauabschnitt 4 - separate Ausschreibung)
Bei den neu zu gestaltenden Außenanlagen ist auf eine ansprechende und zugleich leicht zu pflegende Gestaltung zu achten. Eine Abstimmung im Vorfeld mit dem Denkmalamt ist notwendig.
Stellplätze sind gemäß dem Bedarf des Nutzers zu planen und herzustellen (teilweise mit Ladesäulen ausgestattet).
Es ist geplant, die in die Jahre gekommenen Ver- und Entsorgungsleitungen und die Abdichtung der Bunkerdecke zu erneuern.
2.2. Baukonstruktion / Gebäudetechnik
Für neu einzubauende Materialien ist besonders auf eine dauerhafte, wartungsarme und nachhaltige Konstruktion und Wertstoffwahl zu achten.
2.3. Schallschutz / Brandschutz
Die brandschutztechnischen und bauphysikalischen Konzepte werden im weiteren Planungsprozess von den entsprechenden Fachplanern erarbeitet und sind vom Objektplaner zu koordinieren.
2.4. Energetische Planungsziele
Zu sanierende Gebäude der Bundesrepublik Deutschland müssen eine energetische Vorbildfunktion erfüllen. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes misst der Bauherr dem energieeffizienten Bauen eine hohe Bedeutung bei. Mit dem Bauvorhaben soll deutlich gemacht werden, dass energetisch effiziente Gebäude auch im Sanierungs- und Denkmalschutzbereich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Das seit 2020 eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zu beachten. Zudem besteht die Absicht, Gebäude der Bundesverwaltung künftig grundsätzlich mindestens als EffizienzgebäudeBund (EGB) 55 bei Sanierung auszuführen. Eine enge Abstimmung zwischen Hochbau, Technik und Bauphysik sowie mit der Denkmalschutzbehörde ist hier unabdingbar.
Die bauphysikalischen und gebäudetechnischen Konzepte werden im weiteren Planungsprozess von Fachplanern erarbeitet und sind vom Objektplaner zu koordinieren.
2.5. Nachhaltigkeit
Die Gebäude soll in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Es wird auf die Nachhaltigkeitsaspekte des Leitfadens "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) verwiesen. (www.nachhaltigesbauen.de)
2.6. Barrierefreiheit
Die Gebäude sollen im Bezug auf die Barrierefreiheit umgebaut und modernisiert werden. Hierbei ist der Leitfaden zum Barrierefreien Bauen des Bundes zu beachten. (https://www.fib-bund.de/ Inhalt/Leitfaden /BarriefreiesBauen/)
3. weitere Planungsbeteiligte
Es ist geplant neben der Tragwerksplanung für folgende Bereiche zusätzliche Fachplaner*innen einzuschalten:
- Architekt
- HLS
- Elektro inkl. Planung der Photovoltaik
- Brandschutz
- Bauphysik (therm. Bauphysik und Bauakkustik)
- Tiefbau und Außenanlagen
- Vermessung
- Schadstoffe
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- BNB-Koordinator
- Landschaftsarchitekt
4. Honorare, anrechenbare Kosten
Zur Umsetzung der Aufgabe ist beabsichtigt, die in der Anlage 1-2 zu § 6 ausgewählten spezifischen Leistungspflichten inkl. besondere Leistungen im BA 1 und BA 2 stufenweise zu übertragen.
Die Initiale Projektunterlage (LPH1) geht aktuelle von folgenden Kosten aus:
Bauabschnitt 1 - Dr.H-C-W2 Interim:
KG 300 Baukonstruktion 117.752 €
KG 400 Technische Ausrüstung 667.259 €
Bauabschnitt 2 - Olgastraße 9:
KG 300 Baukonstruktion 1.935.674 €
KG 400 Technische Ausrüstung 829.574 €
Bauabschnitt 3 - Olgastraße 13:
KG 300 Baukonstruktion 12.400.507 €
KG 400 Technische Ausrüstung 5.314.503 €
Geschätzte Gesamtbaukosten Bauabschnitte 1 bis 3: 21.265.269 € brutto
6. Termine
Bauabschnitt 1 - Dr.H-C-W2 Interim
Fertigstellung FPU 17.05.2024
Baubeginn 29.07.2024
Übergabe 13.01.2025
Bauabschnitt 2 - Olgastraße 9
Fertigstellung FPU 29.04.2025
Baubeginn 30.03.2026
Übergabe 28.06.2027
Bauabschnitt 3 - Olgastraße 13
Fertigstellung FPU 17.10.2025
Baubeginn 07.12.2026
Übergabe 24.01.2029
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist unter der der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien:
50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon
- Berufserfahrung (35%)
- Fachl. Qualifikation (35%)
- Auslastung und Verfügbarkeit (30%)
40 % Projektabwicklung, davon
- Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (30%)
- Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (20%)
- Methoden der Qualitätssicherung (20%)
- Präsenz vor Ort (30%)
10 % Honorar
Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme
erhält die Höchstpunktzahl.
Null Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten geprüften Honorarsumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 23-16253
durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung Russland gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt(en), dessen/deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.Die erforderlichen Angaben sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Nachweis der Erfahrung in/mit "denkmalgeschützter Sanierung" anhand der Präsentation eines Referenzobjekts.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen. Über die Anzahl von 5 Seiten hinausgehende Einreichungen finden keine Berücksichtigung. Formate größer DIN A3 werden auf DIN A3 abgedeckt. Die Daten sind in lesbarer Größe darzustellen.
Hinweis:
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden.
Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten.
Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ossietzkystraße 3
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de