Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846 Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kupferstraße 60
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luenen.de/leben-in-luenen/feuerwehr-luenen
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846 für die Feuerwehr der Stadt Lünen:
Die Ausschreibung besteht aus
- Anhang 01: Lieferung des Fahrgestells und
- Anhang 02: Lieferung und Montage des Auf- und Ausbaus.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Stadt Lünen - Feuerwehr Kupferstraße 60 44532 Lünen
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846 für die Feuerwehr der Stadt Lünen.
Die Ausschreibung besteht aus
- Anhang 01: Lieferung des Fahrgestells und
- Anhang 02: Lieferung und Montage des Auf- und Ausbaus.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nicht Vergabe Wechselladerfahrzeug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDL3H
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.