Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 60 und Augustastr. 52/54 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2531
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 60 und Augustastr. 52/54
Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 58/60 und Augustastraße 52/54 in Gelsenkirchen.
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6.1 Kurt-Schumacher-Straße 394/396 45875 Gelsenkirchen, Berufskolleg am Goldberg Goldbergstraße 58/60 45894 Gelsenkirchen, Berufskolleg Augustastraße Augustastraße 52/54 45888 Gelsenkirchen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in den Jahren 2017 bis 2020 mit dem Projekt
"Gute Schule 2020" Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen
an Schulen.
Bis zum Jahr 2024 müssen alle Maßnahmen aus dem Förderprogramm abgeschlossen und
abgerechnet sein.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 beschlossen,
sich an dem NRW-Förderprogramm "Gute Schule 2020" zu beteiligen und neben
weiteren Maßnahmen die Verwaltung beauftragt, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume
an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit
verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen durchzuführen.
Somit sind für das Jahr 2023/2024 die Schulstandorte Goldbergstraße 60 und Augustastraße 52/54
technisch neu zu versorgen oder anzupassen.
Sollte der Förderungszeitraum um ein Jahr verlängert werden, gilt für die Verlängerung des Vertrages die folgende Preisgleitklausel:
Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf der Grundlage der "Störung der Geschäftsgrundlage" nach § 313 Abs. 1 BGB in Betracht.
Die Offenlegung im Rahmen dieser Preisgleitklausel erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt eine Erhöhung der Einzelpreise einzelner Positionen im LV um maximal 15 % an, wenn in den einzelnen Positionen die Offenlegung der Einkaufspreise und eine Vergleichsdarstellung der alten und neuen Einkaufspreise
gegenüber dem Auftraggeber angezeigt wird.
Gleiches gilt bei der Erhöhung der Lohnkosten durch eine vergleichende Darstellung beispielsweise alter/neuer Tarif.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektro G. Bergmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tannenbergstraße 1a
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45881
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 20943525
Fax: +49 209496577
Internet-Adresse: https://www.elektro-bergmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY14G73Q0J
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165